Thema:
Re:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung flat
Autor: JayThomas
Datum:25.02.19 15:16
Antwort auf:Re:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung von X1 Two

>Er meint, dass sie einen Nachteil hat, weil der Bezug des Arbeitslosengeldes erst nach dem Urlaub erfolgt. Das ist auch so, weil sie ja ab 1.3. schon einen neuen Job hat, sie daher also nicht davon profitiert, dass die 12 Monate ALG bis 20.2.2020 laufen würden.
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>Nur: Der Urlaubsanspruch wird auf 100 % des Gehalts berechnet. Der Arbeitslosengeldanspruch auf 60 % des Gehalts.


Da bin ich dann mal gespannt ob das wirlich so ist.



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>Angenommenes Bruttogehalt von 3000 €.

süß :-). Davon träumt sie. ABer verstehe das vereinfachte Rechenbeispiel.

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>Dann wären 20 Urlaubstage rund 2000 €, die werden ausgezahlt (und natürlich versteuert, dann sind es noch rund 1400 €). Dazu kommt ein ALG1-Anspruch von 380 € für den Restmonat. Macht 1780 € für Februar. Hätte sie den Urlaub längst genommen gäbe es im Februar nur 1142 € ALG1.


Und hier ist es dann leider falsch. Es sind 13 Urlaubstage, da Wochenende nicht mitgezählt wird. Es bleiben also quasi 7 Tage, die unbezahlt sind. Das AA würde diese Tage aber bezahlen.
Naja wie unten schon geschrieben, ich finde das ganze einfach relative seltsam (auch die vorgehensweise) und bin mal gespannt was denn nun bei rum kommt.


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