Thema:
Re:Dass es dir der Steuerberater aber auch nicht erklären flat
Autor: thestraightedge
Datum:25.02.19 13:56
Antwort auf:Dass es dir der Steuerberater aber auch nicht erklären von jabbathehutt

>Ohne weitere Informationen kann man da auch nur raten...
>Aber- wenn ich das richtig verstehe, hat das Finanzamt Mitteilungen über deine Riesterrente/Zulagen erhalten und die Einkünfte daraus entsprechend ausgewertet?


Ich will das hier gar nicht breit treten, es ist wirklich ein unsägliches Geflecht aus Zuständigkeiten, Kompetenzen, nachweislichen Falschaussagen der Behörden, überforderten Sparkassen-Mitarbeitern bzgl. Riester-Verträgen usw. Irgendwo in der Mitte sitze ich mit meiner Frau, rechts von uns der Steuerberater, und wundern uns nur noch.

Es würde wirklich den Rahmen sprengen. Es geht um eine Korrekturmeldung der Zulagenstelle beim FA, welche diese angeblich nicht vorgenommen hat, obwohl das FA diese mit Datum aufführt. Es geht um Riester-Angaben, die von der Sparkasse falsch übertragen wurden, was angeblich lt. Spk nicht der Wahrheit entspricht. Es geht um Zulagenanträge die ins Leere laufen, was sich auch die Zulagenstelle nicht erklären kann. Dazu noch ein bisschen mittelbar vs. unmittelbare Berechnung (wg. Erziehungszeit), eine Überstellung eines Riesters von einem Sparkassenverbund in den anderen, und v.a. nichts greifbares oder schriftliches - die Zulagenstelle darf keine "Kontoauszüge" mit den Meldedaten rausgeben (das wäre ja mal ein Beleg!), das Finanzamt kann das angeblich nicht, zumindest nicht über die Info im geänderten Steuerbscheid hinausgehend ("macht der Computer, sind automatische Buchungen"), und so eiert man über Wochen durch die Gegend. Je nach Sachbearbeiter gibts beim Finanzamt und der Zulagenbehörde auch VÖLLIG unterschiedliche Aussagen. Das Gespräch heute morgen hat fast alles revidiert, was meinem Steuerberater und mir in der letzten Telko VON DORT mitgeteilt wurde. Unfassbar. Eine Aussetzung hat mein SB heute beantragt, gutiert mit dem Hinweis von Finanzamt, dass man das zwar prüfen kann, aber kein Rechtsanspruch besteht (wegen der Art der Festsetzung). Wow.

Das war die Kurzform. Die Aktenlage dazu füllt inzwischen einen halben Ordner. Es ist so unglaublich frustrierend. Ich überlege schon, den Fachanwalt drauf anzusetzen, obwohl am Ende vermutlich dann für mich die Anwaltskosten die Abwehr der Belastung auffressen - aber immerhin habe ich dann verstanden worum es geht. Doppelt ärgerlich aber eben: wenn das FA drauf besteht, habe ich beide Kosten am Bein.


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