Thema:
Re:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:25.02.19 13:27
Antwort auf:Re:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung von Matt

Er meint, dass sie einen Nachteil hat, weil der Bezug des Arbeitslosengeldes erst nach dem Urlaub erfolgt. Das ist auch so, weil sie ja ab 1.3. schon einen neuen Job hat, sie daher also nicht davon profitiert, dass die 12 Monate ALG bis 20.2.2020 laufen würden.

Nur: Der Urlaubsanspruch wird auf 100 % des Gehalts berechnet. Der Arbeitslosengeldanspruch auf 60 % des Gehalts.

Angenommenes Bruttogehalt von 3000 €.

Dann wären 20 Urlaubstage rund 2000 €, die werden ausgezahlt (und natürlich versteuert, dann sind es noch rund 1400 €). Dazu kommt ein ALG1-Anspruch von 380 € für den Restmonat. Macht 1780 € für Februar. Hätte sie den Urlaub längst genommen gäbe es im Februar nur 1142 € ALG1.


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