Thema:
Re:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung flat
Autor: suicuique
Datum:25.02.19 13:06
Antwort auf:Re:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung von JayThomas

>Wer kein Urlaub nimmt und dafür ausgezahlt wird, darf doch keine Nachteile haben....

So wie Du es schilderst ist aber genau DAS nicht passiert.
Als Arbeitsende ist der 20.02. eingetragen.
Sollte dem nicht so sein und eine Urlaubsabgeltung angedacht gewesen sein, würde ich den ehemaligen AG kontaktieren und entsprechend berichtigen lassen.

Was genau steht denn im Kündigungsschreiben als Kündigungstermin drin?

EDIT:
[https://www.anwalt.de/rechtstipps/urlaubsabgeltung-fuehrt-zum-ruhen-des-arbeitslosengeldes_044048.html]
Hmm offenbar ist das unabhängig davon geregelt ob der Urlaub genommen oder ausbezahlt wurde.

Und wenn ich drüber nachdenke kann ich ob dieser Regelung auch keine Benachteiligung erkennen.

gruß


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