Thema:
Re:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:25.02.19 13:01
Antwort auf:Re:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung von JayThomas

>>Das ist korrekt. Bei Urlaubsabgeltung ruhen die Leistungen. Der Arbeitsvertrag hätte also besser zum 15.2 gekündigt werden sollen. Sie ist aber in der Zeit Familienversichert. Außerdem hat sie den Anspruch auf ALG für die vollen 12 Monate, sprich was sie heute nicht bekommt, wird hinten angehängt, falls sie im Februar 2020 noch arbeitslos ist.
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>na das ist sie zum Glück nicht. ab 01.03. hat sie schon wieder eine Stelle.
>ich finde es nur unlogisch und unfair. Wenn sie die Urluabstage genommen hätte, hätte sie weniger gearbeitet und würde ab 01.02. alos geld bekommen und hätte somit für weniger Arbeit mehr Geld bekommen. Das es hinten angehängt wird, davon hat sie ja effektiv nichts davon, da zum 01.03. ja schon die neue Stelle beginnt.
>naja egal. ist halt so, verstehen werde ich das nicht und bin ich mal König von Deutschland werde ich so eine Regelung abschaffen. Wer kein Urlaub nimmt und dafür ausgezahlt wird, darf doch keine Nachteile haben....


Urlaub dient zur Erholung. Wer ihn bewusst nicht nimmt, der schadet sich selbst. Es geht nicht darum, dass man so einen Nachteil hat, es geht darum, dass du keinen Vorteil gegenüber jemandem hast, der den Urlaub dann nimmt, wenn er anfällt. Weil er eben der Erholung dienen soll und das Auszahlen nicht der Normalzustand ist.


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