Thema:
Re:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:25.02.19 12:23
Antwort auf:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung von JayThomas

>So, meine Frau wurde in der Probezeit gekündigt. Wir haben jetzt Alos-Geld beantragt und dabei muss so ein Wisch vom alten Arbeitgeber ausgefüllt werden.
>Problem: Die haben den falsch ausgefüllt. Kündigung ist zum 31.01.19 gewesen.
>In dem Wisch steht aber nun drin, dass sie eine Ausgleichszahlung bekommen hat für ihren Resturlaub aus dem Jahr 2018, Januar 19 und Februar 19 und somit erst am 20.02. Alos wird.
>Das Arbeitsamt will uns nun nur Geld vom 21.02. bis 28.02. zahlen, weil offiziell hätte sie ja bis 20.02. Urlaub gehabt.
>Das geht doch aber nicht, weil sie ihre Kündigung zum 31.01. bekommen hat. Die Ausgleichszahlung hat sie natürlich auch nicht erhalten und es war auch nichts vereinbart.
>
>Es sollte so aussehen: Erster Alos-Tag = 01.02.; sie müsste also Alos-Geld bekommen vom 01.02. - 28.02. So easy.
>
>Jetzt kommt das Urlaubsdilemma. Ich verstehe es nach wie vor so: Sie müsste jetzt eine Zahlung bekommen für den Resturlaub 18 und Januar 19. Für Februar aber nicht! Also Geld dann weiterhin ab 01.02. Den alten Urlaub kann der Arbeitgeber auch nicht einfach an das Datum NACH der Kündigung hinhängen!!
>Dazu kommt, wenn der Arbeitgeber das so machen will, dann müsste das Kündigungsdatum der 20.02. sein und somit wäre die Probezeit rum und die Kündigung unwirksam.
>
>Lustigerweise sagt das Arbeitsamt aber, das kann man schon machen und wäre korrekt?????
>
>Kennt sich hier jemand genauer aus? Ich bin hier am Verzweifeln und würde am liebsten alle in einen Raum versammeln und die fragen was die Verarsche soll.
>Leider darf ich mich nicht einmischen, weil es nicht mich betrifft und gegenüber mir keine Auskunftspflicht besteht. Klasse!
>
>Hoffe man versteht meine Situation ;-). Bin gerade nur etwas aufgewühlt weil hier mMn nur versucht wird zu bescheißen, statt das ganze richtig zu machen.


Also, dass das Arbeitslosengeld erst nach Resturlaub ausgezahlt wird, ist korrekt. Wenn die den Resturlaub nicht ausgezahlt bekommen hat muss sie sich diesbezüglich an ihren früheren Arbeitgeber wenden (wobei der ja vermutlich eh erst jetzt zum Ende des Monats ausbezahlt würde). Ausbezahlter Urlaub gilt für das Arbeitsamt als Arbeitstag, auch wenn zu dem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt war. Ist ja auch logisch, diese Tage werden vom Arbeitgeber gezahlt, also müssen sie nicht noch zusätzlich vom Amt gezahlt werden.

Da gibt es auch keine Absprachen mit dem Arbeitgeber, die Gesetzeslage ist eindeutig. Wenn Urlaub wegen einer Kündigung nicht mehr genommen werden kann, dann wird er ausgezahlt.


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