Thema:
Re:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung flat
Autor: Matt
Datum:25.02.19 12:21
Antwort auf:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung von JayThomas

Das ist korrekt. Bei Urlaubsabgeltung ruhen die Leistungen. Der Arbeitsvertrag hätte also besser zum 15.2 gekündigt werden sollen. Sie ist aber in der Zeit Familienversichert. Außerdem hat sie den Anspruch auf ALG für die vollen 12 Monate, sprich was sie heute nicht bekommt, wird hinten angehängt, falls sie im Februar 2020 noch arbeitslos ist.

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