Thema:
Re:Kinderkrankengeld flat
Autor: StefanK
Datum:25.02.19 10:58
Antwort auf:Re:Kinderkrankengeld von Ihsan

>>Hat da jemand einen Einblick?
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>Leider nicht, aber es bestätigt mir, warum ich das bisher nie gemacht habe (selbst wenn ich mir in der Familie dafür schon viel anhören durfte) - ich nehme immer Urlaub...
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Und wenn dann auch noch die Kita mal wieder 3-4 Wochen Streikt streikt bleibt vom Jahresurlaub nichts mehr übrig?! Und an die Schulzeit mit den Ferien denk ich lieber gar nicht erst...

>>Edit: Ja ich weiss, schön blöd, wenn man sich nicht einfach selbst für so einen Fall krankmeldet... :-(
>
>Naja, das wäre ein Kündigungsgrund...
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Ach stimmt. Hier hat noch nie jemand in seinem Leben mal einen Tag "krankgemacht"...
Ich bin wirklich keiner der 10 Tage im Jahr krank feiert. Aber in 14 Jahren Berufsleben kam es auch bei mir mal vor, dass ich krank war, obwohl ich nicht so wirklich krank war....

>>Und während der Elternzeit wollte man mir auch Urlaub abziehen, obwohl nie ein voller Kalendermonat in Anspruch genommen wurde...
>
>Ist das nicht Usus, dass der Urlaubsanspruch anteilig aufs Jahr berechnet und abgezogen wird, also völlig egal ob Du einen vollen Kalendermonat Elternzeit hattest oder nicht? Bei nur 4 Wochen EZ wirst Du ja immer mit zwei angebrochenen Monaten leben, da das ja auf Lebensmonate, nicht Kalendermonate berechnet wird?


Die tolle deutsche Regelung ist:
Abzug Urlaubstage nur wenn man einen vollen Kalendermonat Elternzeit hat.
Beispiel: 2 Monate Elternzeit: dann wird mindestens für ein Monat Urlaub abgezogen.
Und hat das Kind am 1. eines Monats Geburtstag hat man Pech gehabt. - Dann wird für jeden Monat Elternzeit Urlaub abgezogen... :-D

"Der dem Arbeitnehmer eigentlich zustehende Urlaubsanspruch besteht zunächst während der Elternzeit unverändert weiter. Nach der Vorschrift des § 17 Abs. 1 BEEG kann dieser allerdings durch den Arbeitsgeber für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit in Vollzeit um ein Zwölftes des Jahresurlaubsanspruchs gekürzt werden." [https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/urlaubsanspruch-waehrend-mutterschutz-und-elternzeit/06/]


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