Thema:
Re:Am Rande: Hast Du das Ding eigentlich zurückgeschickt? flat
Autor: President Mobutu
Datum:25.02.19 08:13
Antwort auf:Re:Am Rande: Hast Du das Ding eigentlich zurückgeschickt? von _MORPH_

>>Versetzt dich mal in die Lage des Verkäufers und wir gehen davon aus, dass du die Ware vernünftig verpackt hast. Nun bekommst du ne Nachricht vom Käufer mit Bildern der beschädigten Ware und der will sofort sein Geld zurück. Würdest du dann tatsächlich sofort den vollen Kaufpreis zurückerstatten? Ohne dass du selbst die Ware 1. gesehen 2. zurückbekommen hast? Z.B. zum Seriennummern vergleichen, ob das überhaupt die CPU war, dei du losgeschickt hast...
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>Kein Problem. Wenn ich die Fotos sehen würde und eine Kopie der Schadensmeldung, die zuvor mit mir abgesprochen wäre, dann würde ich sofort Erstatten. Dass ich die Ware dann zurück erhalte sehe ich im Formular. Wenn ich der Meinung mit, dass ich ausreichend verpackt habe, DHL aber nicht, wäre ich sauer auf DHL, bzw. würde mich gehen DHL wehren.
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>>Zumal halt wirklich die Frage ist, wer überhaupt für den Schaden verantwortlich ist. Würdest du es einsehen, wenn du funktionierende, sauber verpackte Ware abgeschickt hast, den vollen Schaden zu übernehmen?
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>Ich würde den Schaden ja nicht übernehmen. Ich würde den Kauf erstatten, weil dieser gar nicht erst zu Stande gekommen ist.


Falsch

>Ich hätte ja die Fotos zum Vergleich. Davon auszugehen, dass der Käufer sein empfangenes Paket demoliert ergibt absolut keinen Sinn.

Evtl. hatte er eine defekte CPU des gleichen Typs, hat die für das Foto demoliert und benutzt nun fröhlich die eben nicht im Versand beschäädigte Ware. Ist das jetzt sooo abwegig? Habe im Netz schon genug Sachen erlebt. Deswegen erwähnte ich den Vergleich von Seriennummern.

>Den Schaden muss DHL übernehmen. Eventuell müsste ich auch einfach einsehen, dass ich scheiße verpackt habe.

Und wenn DHL sich queerstellt, obwohl du richtig verpackt hast? Oder nur x% des Schadens?

>>Also sorry, sofortige, volle Erstattung des Kaufpreises würden nicht mal Händler machen (auch die wollen zumindest ihre Ware zurück um zu prüfen, was hier ja nicht mal der Fall war). Kein Wunder dass der nicht kooperiert.
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>Ein Händler regelt seinen Schadensersatz auch meist allein oder mit firmen internen Abläufen. Ist klar, dass die erstmal warten. Die erwarten vom Käufer aber auch keine Schadensmeldung beim Transportunternehmen. Und wenn doch, würde natürlich der Nachweis der Abgabe beim Versicherungsgeber zur Erstattung reichen.




>>Ne, es stimmt was ich schreibe. Gefahrübergang beim Privatverkauf ist mit der Übergabe an das Transportunternehmen. Ist so, ist nicht auf meinem Mist gewachsen, steht so im Gesetz. (§447 BGB)
>>
>>Beim Kauf vom Händler erst beim Empfang der Ware durch den Kunden.
>
>Richtig, die Gefahr geht über, sobald die Ware durch das Transportunternehmen übergeben wurde.


Nein, wenn AN das Versandunternehmen Übergeben wurde. Nicht durch das Versandunternehmen an dich.

Dann hat man keinen Anspruch mehr auf Garantie oder Versicherung oder dass es Geld zurück gibt. Man kauft zu der Ware die Gefahr, dass diese vlt schon einen Tag später kaputt geht. Dafür muss die Ware aber auch übergeben worden sein. Wenn sie verloren geht oder kaputt geht wurde sie aber nicht übergeben.

Eben doch, siehe oben.

>Die Ware ist nicht mehr meine, sie ist nun Gegenstand der Inanspruchnahme der DHL Versicherung.
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>Ich habe hier ja keinen kaputten CPU rumliegen, ich habe auch keinen privaten Gutachter bestellt, der den Schaden prüfen soll. Ich habe nur festgestellt, dass der Kauf nicht abgeschlossen werden kann, weil die Lieferung defekt ist.


Der Kauf war abgeschlossen mit dem Versand der Ware. Nicht mit deinem Erhalt.

>Der CPU gehört automatisch wieder dem Verkäufer, weil dieser zusammen mit dem Paket die Versicherung abgeschlossen hat, sein CPU ist Inhalt seiner Lieferung, die nun von DHL geprüft wird, er erhält Infos, Erstattung, das Paket zurück.

Nein, deine CPU. Und letztendlich hat er in deinem Auftrag die Versicherung mit DHL abgeschlossen.

>Ich habe nicht die Gefahr bei Annahme der Lieferung übernommen, da ich die Lieferung bei Schadensmeldung ablehne, der CPU gehört mir nicht, er kam hier nicht an wie gekauft und abgeschickt.

Das was du da schreibst ist alles Quatsch. Versandrisiko ist dein Risiko, auch wenn der Versender Versicherungsvertrag mit dem Versanddienstleister vereinbart hat. Es ist und bleibt deine CPU, und zwar ab dem Zeitpunkt an dem ihr den Kaufvertrag geschlossen habt. Der Verkäufer hat mit der Übergabe an DHL seine Pflichten erfüllt (falls richtig verpackt wurde).

Wenn du mehr Kontrolle über den Versandvorgang haben möchtest (und die Versicherung des Ganzen) hättest du eine Abholung der Ware selbst organisieren müssen (ein von dir Beauftragter Kurier zB). Dann bist du Vertragspartner mit dem Versandunternehmen. Aber ihr werdet halt Versand per DHL per Kaufvertrag vereinbart haben, aber das ist letztendlich deine Entscheidung gewesen, dann musst du damit Leben, dass man als Empfänger bei DHL kaum Handlungsmöglichkeiten hat. So oder so ist das Versandrisiko bei dir.



>Und wenn du dich mal ähnlich verhalten solltest gebe ich dir zu bedenken, eine nicht Erstattung das Misstrauen erweckt, was eine Einleitung weiterer Schritte nur beschleunigt.

Ich kommuniziere vor allem anders als du das bei deinem Verkäufer darstellst. Das dürfte in deinem Fall doch der Hauptauslöser für die ganzen Alarmglocken sein.

Allerdings kennen wir nur deine Seite der Geschichte und ganz ehrlich, so wie du reagierst (direkt zur Polizei + Anwalt, die Posts hier) und eindeutige gesetzlichen Regelungen nicht akzeptieren willst, bin ich mir nicht sicher, ob das nicht doch schon eine Trotzreaktion des Verkäufers auf deine Kommunikation mit ihm ist.

Ich wünsche dir, dass du an dein Geld kommst, und ich glaube durchaus, dass es schwierig werden dürfte. Aber wenn man im Internet was von Priavt kauft, sollte man sich der gesetzlichen Lage bewusst sein und nicht davon ausgehen dass alles so läuft wie man es von Amazon und co. gewohnt ist...


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