Thema:
Re:Nun..... flat
Autor: _MORPH_
Datum:25.02.19 04:30
Antwort auf:Nun..... von Koepi

>>Öhm? Ja, klar. Also, der CPU läuft nicht.
>
>
>Das kann auch ein Sachmangel sein. DAS genau ist die Frage.


Wenn es ein Sachschaden wäre, hätte der Verkäufer bewusst die anderen Stellen an der Verpackung so demolieren müssen, dass es zu Schaden passt. Das wäre schon krasse Täuschung.


>>Sollte DHL entscheiden, dass unzureichend verpackt wurde, ist der Absender in der Verantwortung.
>
>Auch das ist nicht richtig. Dann ist es die Meinung der DHL, ein Zirkelschluss.


Nope. DHL verweist auf seine eigenen AGBs, die zur Abschließung der Transportversicherung bei Aufgabe des Pakets gehören. Demnach prüft DHL den Schaden erstmal, bzw. stellt ihn fest. Dann wird festgestellt, ob der Schaden durch den Transport entstanden sein könnte, oder ob der Sender besser hätte verpacken müssen. Ob der Sachschaden an anderer Stelle geschehen ist prüft DHL nicht, es geht nur um den zuvor schon festgestellten generellen Schaden.

Dann informiert DHL den Sender per Brief über die Entscheidung und erstattet dann ggf. auf ein Konto, das der Sender angibt.

Sollte DHL entscheiden, dass die Verpackung unzureichend ist und bestimmten Transportbelastungen gar nicht erst bestehen kann, dann wird nicht erstattet. Wenn man dann hardcore drauf ist, kann man das zivilrechtlich anfechten.

All diese Sachen passieren nur zwischen Sender und DHL, da es um das Geltend machen der DHL Versicherung geht, nur diese zwei Parteien haben als Vertragspartner damit zu tun.

Das bedeutet: Wenn man etwas verkauft und den Service von DHL nutzt, um diese Ware versichert zu versenden geht man das Risiko ein, dass DHL die Sendung verliert oder komplett zerstört. Man steht dazu in der Verantwortung, noch bevor die Sendung überhaupt beim Empfänger erscheint. Sobald dieser in Absprache die nötigen Schritte einleitet, die die Erstattung erfordert, sollte der Kauf erstattet werden, da Aufgrund der Lieferprobleme der Kauf gar nicht erst zu Stande kommen konnte. Die Ware ist nun Streitsache zwischen den zwei Parteien, die vertraglich die Versicherung und ihre Bedingungen eingegangen sind, als Sender und DHL.


>Oh doch. Fahrlässigkeit und Vorsatz sind zwei unterschiedliche Dinge. Täuschung und Unwissenheit auch.

Genau deshalb ist ja auch mein Anwalt involviert. Einfach weil ich Aufgrund des Verhaltens des Verkäufers nicht genau abschätzen kann, ob da Sturheit oder kriminelle Energie im Spiel ist. Es kam wie gesagt sinngemäß: Ich zahl nichts, klär das mit DHL, Infos sind mir egal.


>>>>abe ich damit Nichts mehr zu tun und habe einfach nur Anspruch auf sofortige Erstattung.
>>>
>>>Nein, hast du nicht. So leid mir das tut.
>>
>>Mein Anwalt, die Polizei, DHL und Ebay Kleinanzeigen sind da anderer Meinung.
>>
>
>Das bezweifle ich. Zunächst gelten immer Fristen. Ausserdem ist immer noch nicht klar, ob nun ein Sachmangel gerügt wurde oder ein Transportschaden. Und ob die Sachmängelhaftung seitens des VK ausgeschlossen wurde.


Ab dem Moment, wo der Verkäufer alle Information und Dokumente hat, die dazu führen, dass die Sendung Streitsache der Versicherung von DHL wird kann ich meine Zahlung zurück verlagen, entsprechend der üblichen Dauer der zuvor benutzten Zahlungsmethode und genau diese Frist habe ich ihm gestellt.

Wie gesagt, DHL prüft das so nicht. Die schalten nicht gleich die Rechtsabteilung ein, weil die denken, da hat wer einen defekten CPU los geschickt. Die schauen nur nach, ob da wirklich was kaputt ist (was es ja ist) und checken dann die Verpackung, verweisen auf ihre AGBs und erstatten dann, oder halt nicht.

Dass der Schaden schon vorher bestand kann DHL nur dann entscheiden, wenn kein offensichtlicher Schaden besteht, aber das tut er ja, deswegen schauen sie auch zuerst, ob man einen Schaden erkennen kann.

Von einem Sachschaden redet prinzipiell erstmal niemand. Auch ich könnte sowas nur mutmaßen, was ich aber definitiv rechtlich einfordern kann ist mein Anrecht auf Erstattung.


>Auch das ist so nicht richtig. Es ist a) ein Unterschied ob Privat und gewerblicher Käufer oder Privat mit Privat handeln und ob der Schaden durch den VK verursacht wurde oder nicht. Für den (privaten) VK endet bei ordnungsgemäßen Versand der Ware, über die er nicht arglistig getäuscht hat, die Rechtspflicht.

Die ganze Sache hat absolut Nichts mit gewerblichen oder privaten Verkauf zu tun. Ich will ja keine Garantie in Anspruch nehmen, die der Verkäufer nicht leisten kann. Es ist auch natürlich nicht wie bei Amazon, die unabhängig vom Hersteller und Transportunternehmen solche Schadensmeldungen lieber direkt mit ihren Kunden klären.

Ich hab hier auch keine Ware, die ich ein paar Wochen nutze und dann Ersatz will, oder mein Geld zurück.

Es geht hier auch erstmal um gar keine Vorwürfe von Käufer oder Verkäufer, wir sind uns beide einig, dass DHL das Paket zerstört hat. Es geht darum, dass der Verkäufer NACH dieser Feststellung nicht sinngemäß reagiert, was (zusätzlich zu ein paar anderen Faktoren) die Vermutung meinerseits aufkommen lässt, dass es sich eventuell um Betrug handeln könnte.

>>>>Prinzipiell kannst du Kleinanzeigen Portale mit defekter Scheiße zuspammen und wenn tatsächlich mal einer klagt, dann zahlst du halt, ansonsten kannst du immer wieder Kaufpreis und DHL Erstattung abkassieren.
>>>>
>>>
>>>Nein, kann er nicht.
>>
>>Finde ich cool, wie du einfach widersprechen kannst.
>>
>
>Nun, das ergibt sich aus den Rechtsfolgen und dem Ablauf eines Kaufvertrages.


Wenn man betrügerischen Verhalten nur mutmaßen kann und sich nur zivilrechtlich wehren kann, eventuell kein Wissen/Geld/Lust auf einen Anwalt und Verfahren hat, das zur Folge haben kann, dass Kosten nur noch steigen, dann sind das Faktoren, die betrügerisches Verhalten definitiv erleichtern.

>>>>>Reicht der Polizei nicht als Straftat, ist anscheinend "normal".
>>>
>>>Was für eine Straftat möchtest/wolltest du denn anzeigen?
>>
>>Da er private Abholung abgelehnt hat, in der Kommunikation sehr sparsam ist und sofort jegliche Verantwortung abgelehnt hat und direkt meinte, er erstattet gar nichts, letztendlich auch die DHL Erstattung behalten könnte, ohne mich zu informieren, könnte man dies als versuchten Betrug deuten.



>Zunächst: Wie kommst du immer darauf zu wissen, was in Zukunft in der Sache passiert? Die DHL hat noch gar nichts erstattet, wenn ich deine Postings richtig deute. Im Gegenteil, die DHL prüft oder lehnt den Schaden sogar ab.

Ich weiß nicht, was passiert. Ich weiß nur, dass der Verkäufer bisher jegliche Erstattung ablehnt und auch jede Verantwortung ablehnt. Er hat mir ja nicht mal garantiert, dass er meine Zahlung erstattet, wenn DHL ihn erstattet.

Und nochmal: Wie DHL entscheidet interessiert mich als Käufer in dieser Sache NULL KOMMA NULL.


>Zum Rest:
>Oha. Mit dem Wort und Vorwurf sollte man vorsichtig umgehen, das nur als Tipp. Insbesondere dann, wenn noch nichts geklärt ist. Hast du einen Betrug (!) bei der Polizei ggü. dem Verkäufer tatsächlich angezeigt?


Es gibt ein paar Hinweise, die auf Betrug schließen lassen. Er hat private unversicherte Vorkasse erbeten, er hat eine private Abholung explizit abgelehnt, obwohl diese möglich wäre, ich habe ihm, weil ich schon gezahlt habe sogar gesagt, er kann dann das Porto trotzdem behalten. Es hat dennoch abgelehnt. Er kommuniziert sehr knapp. Er hat auf dem Paket seinen Namen nicht zur Adresse geschrieben. Er will mir keine weiteren Kontaktdaten geben (Ich wollte zB bei DHL auf dem Formular seine Telefonnummer angeben, dann hätten die sich bei ihm noch vor dem Brief gemeldet).  Er lehnte die Zahlung ab. Er hat gesagt, ich soll das mit DHL klären, obwohl er mehrfach darüber informiert wurde, dass nur er Anspruch auf die DHL Erstattung hat.

All diese Sachen implizieren entweder, dass es sich um Betrug handelt, oder um einen unmündigen Vogel, der demnächst ca. die vierfache Summe dessen zahlen muss, was er mir ursprünglich schuldet.

Ich habe das der Polizei so geschildert und diese würde eine Anzeige zulassen, wenn der Verkäufer jetzt einfach weiter blockt und in den nächsten Wochen nichts vom DHL Prüfergebnis erzählt. Ansonsten zahlt er halt einfach nicht und das kann ich nur zivilrechtlich einfordern, was ich natürlich auch tun werde.


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