Thema:
Re:Am Rande: Hast Du das Ding eigentlich zurückgeschickt? flat
Autor: President Mobutu
Datum:24.02.19 21:23
Antwort auf:Re:Am Rande: Hast Du das Ding eigentlich zurückgeschickt? von _MORPH_

>>Bei einem Händler klar, aber Privat? Nee du. Ich würde dir da auch erst mal die kalte Schulter zeigen und abwarten, ob und was ich von DHL als Erstattung bekomme und dann auch nur diesen Betrag dir überweisen.
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>Cool, dann bist du noch jemand, von dem ich hoffe, dass er nie etwas online verkauft. Und jetzt erklärst du mir bitte, wie man rechtlich als Empfänger einer Sendung Anspruch auf Erstattung geltend machen kann.


Versetzt dich mal in die Lage des Verkäufers und wir gehen davon aus, dass du die Ware vernünftig verpackt hast. Nun bekommst du ne Nachricht vom Käufer mit Bildern der beschädigten Ware und der will sofort sein Geld zurück. Würdest du dann tatsächlich sofort den vollen Kaufpreis zurückerstatten? Ohne dass du selbst die Ware 1. gesehen 2. zurückbekommen hast? Z.B. zum Seriennummern vergleichen, ob das überhaupt die CPU war, dei du losgeschickt hast...

Zumal halt wirklich die Frage ist, wer überhaupt für den Schaden verantwortlich ist. Würdest du es einsehen, wenn du funktionierende, sauber verpackte Ware abgeschickt hast, den vollen Schaden zu übernehmen?

Also sorry, sofortige, volle Erstattung des Kaufpreises würden nicht mal Händler machen (auch die wollen zumindest ihre Ware zurück um zu prüfen, was hier ja nicht mal der Fall war). Kein Wunder dass der nicht kooperiert.

>>Versandrisiko liegt beim Privatkauf beim Käufer, das einzige, was der Verkäufer sicherstellen muss ist, dass er die Ware sicher verpackt. Hier ist vermutlich dein Angriffspunkt, aber das ist auch der einzige. Und dass der Verkäufer erst mal auf DHL und den Erhalt der beschädigten Ware wartet ist IMO auch verständlich.
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>Ich weiß nicht, was ich sagen soll. Es stimmt halt einfach nicht.


Ne, es stimmt was ich schreibe. Gefahrübergang beim Privatverkauf ist mit der Übergabe an das Transportunternehmen. Ist so, ist nicht auf meinem Mist gewachsen, steht so im Gesetz. (§447 BGB)

Beim Kauf vom Händler erst beim Empfang der Ware durch den Kunden.


In deinem speziellen Fall ist das Problem dass der Verkäufer vermutlich nicht ausreichend gut verpackt hat. Das dürfte wahrscheinlich zum Problem werden weil DHL dann nicht zahlt und der Verkäufer dann tatsächlich in deiner Schuld steht und er dir den vollen Betrag zurückerstatten muss. Sein Verschulden. Das könntest du dann natürlich versuchen zivilrechtlich einzuklagen....


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