Thema:
Re:Pfui: Machtlosigkeit bei Betrug flat
Autor: _MORPH_
Datum:24.02.19 16:53
Antwort auf:Re:Pfui: Machtlosigkeit bei Betrug von Xtant

>Ich würde noch weiter gehen: man sollte sich einfach mal im Klaren sein, dass bei einem Privat(ver-)kauf, bei dem Geld fließt, aber keine persönliche Übergabe stattfindet, man komplett das Risiko trägt. Ich will mich nicht wieder mit den Paragraphenschubsern des Forums anlegen... aber selbst wenn man rechtliche Ansprüche hat, dürfte es unmöglich sein, diese durchzusetzen.

Nach der Logik könnte man das Internet mit teuren, aber defekten Artikeln überfluten, ohne Konsequenzen zu erwarten, ist ja privat...

Die Sache ist tatsächlich so simpel, dass ich Kopfschmerzen bekommen, jedes Mal, wenn ich drüber nachdenke.

Man verschickt etwas über DHL, die Sache hat einen Wert, der von der Paketversicherung gedeckt ist. Sollte das Paket nun beschädigt oder verschwunden sein, macht man Gebrauch von der Versicherung.

Warum man was verschickt, ob da ein Privatverkauf oder ein Geschenk oder WAS AUCH IMMER hinter steckt spielt für die Erstattung KEINE ROLLE.

Der Empfänger muss nur die Beschädigung melden, da er ja logischer Weise das Paket erhält.

Ich hatte in über 10 Jahren online Shopping genau ein Mal ein Problem, da ein Paket verschwunden ist. War damals eine PS2, der Verkäufer hat damals sofort erstattet und das Geld von DHL bekommen.

Was den Rechtsanspruch angeht ist es genau das Gegenteil von dem was du "fühlst", bei einer Angelegenheit die so klar und dokumentiert ist, ist es leicht, zivilrechtlich sein Geld einzufordern, die Frage ist nur, ob die Person auch zahlen kann, wenn nicht, muss er alles offen legen, sich mit dem Vollzieher auseinander setzen, Konten offenbaren, Schufa Eintrag usw. usf.

Ob der Verkäufer nun einfach stur und dumm oder tatsächlich ein Betrüger ist, ändert Nichts an der Tatsache, dass ein Berg Kosten auf ihn zukommen.


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