Thema:
Re:Gesetzl. Gewährleistung flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:24.02.19 01:05
Antwort auf:Gesetzl. Gewährleistung von Kilik2001

>Ich bin gerade etwas verwirrt.
>
>Folgendes Beispiel:
>
>Ich habe bei Mindfactory am 10.05.17 eine GPU gekauft. Am 09.11.17 wurde diese zwecks Reparatur ausgetauscht.
>



Hast du einen Sachmangel gerügt oder Garantie des Herstellers eingefordert?

>Durch die Google-Suche bin ich momentan auf dem Stand, dass die gesetzl. Gewährleistung seitens des Händlers in Fällen eines Austausches dann wieder von vorne beginnt. Ist das Richtig?
>


Nein.

>Palit gibt aktuell 3 Jahre Garantie, damals waren es noch 2, so dass meine Garantie am 10.05.19 vorbei ist.
>


Nochmals an der Stelle: Garantie oder Sachmangel gerügt? Den Sachmangel rügen kannst du realistisch nur in den ersten sechs Monaten, es sei denn, MF verzichtet auch danach auf die Beweistlast, die dich dann trifft.

>Was könnte man danach im Falle eines Defektes noch machen, also im Rahmen der gesetzl. Gewährleistung? Gar nichts, wegen der Beweislastumkehr nach 6 Monaten?

Aus der Sachmängelhaftung bist du doch schon längst raus? Was soll die Frage? :)


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname