Thema:
Re:Am Rande: Hast Du das Ding eigentlich zurückgeschickt? flat
Autor: _MORPH_
Datum:22.02.19 16:22
Antwort auf:Re:Am Rande: Hast Du das Ding eigentlich zurückgeschickt? von Koepi

>>Informationen zum Verlauf oder zur Erstattung durch DHL stehen mir als Empfänger nicht zu.
>
>Diese Aussage ist so nicht korrekt. Es ist sogar explizit im HGB geregelt, dass der Empfänger rechtliche Schritte unternehmen kann. Und ja, das HGB gilt u.U. auch für Privatleute..:-)


Das stimmt. Aber wie du selber schreibst müsste ich dafür rechtliche Schritte einleiten. Das wäre dann auch unabhängig vom Sendungsunternehmen und mit eigens beauftragtem Schadensbegutachter.

Diese Option ist ersten teuer und kann ewig dauern. Sehr dagegen spricht die von Verkäufer beim Versand abgeschlossene Versicherung, die er ohne Probleme beanspruchen kann.

Tatsächlich ist das ganze ein relativ normaler Vorgang, der üblicherweise schneller vom Tisch ist. Kaputte Lieferung erhalten -> Schaden melden, Geld zurück, Sender bekommt Erstattung, fertig.


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