Thema:
Re:Kann mir wer per PM was zu Spekulationssteuer beim... flat
Autor: Matt
Datum:22.02.19 13:30
Antwort auf:Re:Kann mir wer per PM was zu Spekulationssteuer beim... von Telemesse

>>...Verkauf einer Immobilie eines angetretenen Erbes beantworten?
>>
>>(Der auch wirklich Ahnung davon hat. XD)
>
>Ein Erbe ist fiskalisch nicht gleich zu setzen mit einem Kauf. D.h. erbst du z.b. ein Haus von deinem Vater ist auschlaggebend wie lange es bereits im Besitz deines Vaters war. Waren dies mehr als 10 Jahre ist die Veräußerung durch dich als Erben steuerfrei. Aber auch wenn es ihm weniger als 10 Jahre gehört hat, er aber selbst drin gewohnt hat wäre eine Veräußerung steuerfrei, da selbst genutzte Immobilien nicht der Spekulationssteuer unterliegen.


Wenn er aber einen Miterben auszahlen muss, oder auf dem Objekt noch eine Hypothek bestand, wird es ein Kauf bzw. Teilerwerb. Wir werden es vielleicht erfahren, was genau vorliegt, werden wir?


< antworten >