Thema:
Spekulationssteuer gibt s gar nicht. flat
Autor: jabbathehutt
Datum:22.02.19 06:21
Antwort auf:Kann mir wer per PM was zu Spekulationssteuer beim... von DS_Nadine

Als Erbe gilt die sog. "Fussstapfentheorie"- d.h. du trittst in die Rechte und Pflichten des rechtsvorgängers an.

wie andere schon sagten- hat der Rechtsvorgänger selbst drin gewohnt oder war es vermietet?

so oder so hast du und deine miterben im Rahmen deiner EINKOMMENSTEUERerklärung ggfs. den Erlös zu versteuern.
Bei miterben seid ihr automatisch erst mal eine GbR- die auch ne Steuererklärung ggfs. abgeben muss, um die Einkünfte aus dem Objekt feststellt.
Denk zusätzlich auch an die Erbschaftssteuererklärung....
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