Thema:
Re:Am Rande: Hast Du das Ding eigentlich zurückgeschickt? flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:22.02.19 00:58
Antwort auf:Re:Am Rande: Hast Du das Ding eigentlich zurückgeschickt? von _MORPH_

>>Weil Rückerstatten ohne das Produkt zurück erhalten zu haben macht man bei den Summen eigentlich nicht.
>
>DHL hat das Paket samt Inhalt und prüft nun, ob der Schaden durch den Transport entstanden sein kann und ob der Sender ggf. unzureichend verpackt hat. Ich habe eine Kopie der Schadensmeldung erhalten und diese sofort dem Verkäufer geschickt. Dieser erhält dann alle weiteren Informationen und das Paket nach der Prüfung zurück, außerdem ggf. die Gutschrift.
>
>Informationen zum Verlauf oder zur Erstattung durch DHL stehen mir als Empfänger nicht zu.


Diese Aussage ist so nicht korrekt. Es ist sogar explizit im HGB geregelt, dass der Empfänger rechtliche Schritte unternehmen kann. Und ja, das HGB gilt u.U. auch für Privatleute..:-)

Ich zitiere mal ".....Nach alledem ist also klar: jeder, der nicht nur gelegentlich Frachtgeschäfte ausführt, ist ein Frachtführer im Sinne des § 407 HGB mit der Folge, daß auf Frachtgeschäfte zwischen ihm und einem beliebigen anderen, gleich ob Kaufmann oder nicht, die §§ 407 ff. HGB Anwendung finden. Und das bedeutet, daß der in diesem Frachtvertrag bestimmte Empfänger nach § 421 Abs. 1 S. 2 HGB berechtigt ist, einen etwaigen Schadensersatzanspruch selbst und im eigenen Namen, ohne jegliche Mitwirkung des Verkäufers, geltend zu machen...."

Quelle: https://www.jurawiki.de/HolgerPollmann/FrachtGeschaeft


Funktioniert so auch, musst nur hartnäckig bleiben.


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