Thema:
Re:Pfui: Machtlosigkeit bei Betrug flat
Autor: DS_Nadine
Datum:21.02.19 21:14
Antwort auf:Re:Pfui: Machtlosigkeit bei Betrug von _MORPH_

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>>>Was ich mir gewünscht hätte, wäre dass die Polizei die Anzeige wegen Betrugs zugelassen hätte.
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>>Ich würde mir wünschen Du würdest mit diesem Wort nicht so leichtfertig um dich wirbeln. Das kann auch nach hinten losgehen.
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>Eine Anzeige wegen Dummheit oder Sturheit kann man leider nicht aufgeben.


Da du den Betrugsvorwurf vor Dritten erhebst: Verleumdung oder üblen Nachrede, §§186, 187 StGB.

Du kannst der Polizei also Danken das Sie die Anzeige nicht aufgenommen haben.

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>>>Er zahlt ja einfach bewusst nicht, obwohl er muss.
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>>Das ist dein subjektives Verständnis der Sachlage.
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>Was wäre denn ein objektives Verständnis der Sachlage? Mein Anwalt sagt ich habe mit der DHL Erstattung Nichts zu tun, im Normalfall sollte ich meine Zahlung zurück erhalten und alles Weitere klärt der Verkäufer mit DHL.


Ein Anwalt ist einer Person die für eine Partei argumentiert, keine Schlichtungsstelle oder Makler.

Es ist nicht im Interesse eines Anwaltes Streit zu vermeiden.

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>>>Ich habe alle Daten und Fakten, Emails, Nachrichten, Fotos usw.
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>>Du hat eine defekte CPU und willst jetzt das Geld zurück haben was er ja, wie Du sagt, von der DHL bekommt.
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>Ich habe gar Nichts. Ich habe eine Schrottlieferung erhalten, diese 20min später zur Post gebracht, alles dokumentiert und weiter geleitet.


Besser wäre gewesen die nicht erst anzunehmen aber das ist natürlich leicht gesagt.

Hast Du bevor Du zur Post gerast bist und was anleierst mal den Verkäufer angeschrieben wie man das Problem gemeinsam aus der Welt schaffen könnte?

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>>Viel wahrscheinlicher ist aber das die DHL sagt:
>>Wir zahlen nicht weil die Verpackung zu scheisse war.
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>>Der Verkäufer sagt dann:
>>Ich zahle nicht weil es ein Transportschaden ist.
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>Mich interessiert weder was DHL sagt, noch was der Verkäufer sagt. Der Typ ist einfach Banane und entzieht sich jeder Verantwortung.


Ich kenn euren Ton in den Mails nicht, also halte ich mich da raus. Wenn Du dort aber genau so aufgebracht bist, ein Paket annimst und dann ohne Absprache bei der Post einen Schaden meldest, evtl. nicht mal das Produkt zurück schickst, eine Rückzahlung bei einem mögliches Transportschaden forderst bevor die DHL überhaupt gezahlt hat - das alles bei einem Privatverkauf...

Du bist im Recht/ dich trifft keine Schuld keine Frage.
Ich habe auch die Packung nicht gesehen, also kann keiner hier das jetzt wirklich beurteilen. Im Zweifelsfall gilt halt die Unschukldsvermutung für's Gegenüber und aus der Warte argumentiere ich. NICHT um dich ärgern zu wollen.

Das der Verkäufer aber jetzt nicht bereitwillig auf den Kosten sitzen beiben will und eine Vorleistung auf eine Transportschadenserstattung gibt die er evtl. nie bekommt ist nachvollziehbar.

Aber ja: Darf eigentlich nicht dein Problem sein.


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