Thema:
Re:Pfui: Machtlosigkeit bei Betrug flat
Autor: _MORPH_
Datum:21.02.19 19:12
Antwort auf:Re:Pfui: Machtlosigkeit bei Betrug von DS_Nadine

>Ich sehe das nicht ganz so eindeutig, wobei der Verkäufer natürlich auch als Privatverkäufer vepflichtet ist die Ware verkehrssicher zu verpacken.
>(Das und dass das Ding nict vorsätzlich kaputt war.)


Also eins von beiden muss der Fall sein, da ich ein kaputtes Paket mit defektem Inhalt erhalten habe. Sag mir gern, was du nicht so eindeutig siehst, Input zu der Situation finde ich generell gut!

>Alle Anderen Risiken trägt der Käufer.

Ich wüsste jetzt nicht, welches zusätzliche Risiko ich eingegangen bin!


>Wenn es aber 100%ig juristisch klar ist das Du im Recht bist zieh das durch.
>Mir hat ein Kunde 279€ geschuldet und durfte am Ende 1200€ dafür bezahlen (also mein Geld + Zinsen und alle Anwalts etc. Kosten)...
>
>Würd ich normal nie machen aber wenn man anfängt mich zu belügen werd ich stinkig.


Also, die DHL Prüfung ermöglicht nur zwei Ergebnisse:

1. Das Paket war zureichend verpackt und wurde beim Transport beschädigt. Der Sender erhält Erstattung.

2. Das Paket wurde ggf. beim Transport beschädigt, war aber unzureichend verpackt.

In beiden Fällen habe ich Anspruch auf meine Erstattung und ob der Verkäufer noch Erstattung erhält ist nicht mein Problem oder Risiko. Wenn er mir dann noch den Beleg schickt, dass er unzureichend verpackt hat, macht das die Klage nur noch eindeutiger.


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