Thema:
weil sie dann selbst in der Pflicht stehen flat
Autor: lichtschalterer
Datum:21.02.19 09:46
Antwort auf:Betr, Streikaufruf und Politikverbot von Der Specht

wenn sie selbst eins machen.

Zitat:


Dies hat letztlich zur Folge, dass jeder Forenbetreiber bei offensichtlich rechtswidrigen Einträgen, sei es falsche Tatsachenbehauptungen, geschäftsschädigende Äußerungen oder Beleidigungen auf Unterlassung, auch gerichtlich, in Anspruch genommen werden kann. Dies wird in mehreren Urteilen im Hinblick auf die vorgenannte BGH-Entscheidung begründet (so auch Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2006, Az.: 12 O 546/05 sowie wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2006, Az.: 1 - 15 U 180/05).


So nimmt das Landgericht Düsseldorf (siehe oben) an, dass eine Verpflichtung des Forenbetreibers zur Überwachung des Forums aus dem Umstand erfolgt, dass der Forenbetreiber das Erscheinen beleidigender Postings nicht durch entsprechende Vorrichtungen bzw. Sperrung des betreffenden Nutzers verhinderte bzw. verhindern konnte. Dies ist eigentlich ein Zirkelschluss, da in der Regel erst der rechtswidrige Eintrag und dann eine entsprechende Überprüfung erfolgt. Nach Landgericht Düsseldorf ist die Sperrung von IP-Nummer, da diese dynamisch sind, im Übrigen auch nicht ausreichend.

 

Sehr viel weitergehend sind die Ausführungen im Heise-Urteil des Landgerichtes Hamburg. Ein Anbieter, wie Heise mit einem sehr umfangreichen Forum und tausenden von Einträgen muss sich wohl zukünftig überlegen, ob ein Form überhaupt noch aufrecht erhalten werden kann. Dies wird auch für viele andere große, wie auch kleine Anbieter gelten. Im Urteil heißt es: "Die Störereigenschaft entfällt nicht deswegen, weil es der Antragsgegnerin unmöglich wäre, auf den Inhalt des von ihr eingerichteten Forums Einfluss zu nehmen. Technisch ist hier eine solche Einflussnahme im Grundsatz ohne Weiteres möglich, da sie ihr Forum in der Weise einrichten kann, dass die Einträge vor ihrer Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhaltes geprüft werden."

 

Dies bedeutet nichts anderes, als dass tausende von Foreneinträgen erst einmal durch einen Mitarbeiter überprüft und dann erst zur Veröffentlichung freigeschaltet werden. 

Zitat Ende

Quelle:
[https://www.internetrecht-rostock.de/haftung-foren.htm]
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