Thema:
Vorvermieterbescheinigung - Die nächste Gängelung flat
Autor: Boabdil
Datum:16.02.19 08:03
Antwort auf:Der gefragte Immobilien-Thread in guter Lage Part 4 von Rocco

des Mieters in angespannten Wohnungsmärkten. Zuletzt hatte ich vor 8 Jahren eine Wohnung in Hamburg gesucht, schon damals musste ich Schufa Auskunft und meine drei letzten Gehaltsnachweise vorweisen. Aber das scheint ja noch nicht zu reichen. Jetzt möchte man zusätzlich auch noch eine Vorvermieterbescheinigung.

Problem Nr. 1: Gesetzlich gibt es keine Verpflichtung für den Vorvermieter diese Bescheinigung auszufüllen. Er kann es also auch ablehnen. Und wer die Bescheinigung nicht bekommt, erscheint ja im Auge des neuen Vermieters schon verdächtig.

Problem Nr. 2: Es ist ja eine Sache, die regelmäßige Zahlung des Mieters abzufragen, aber als ich gesehen habe, dass auch noch abgefragt wird, ob das Mietverhältnis störungsfrei ablief, bin ich aus allen Wolken gefallen. Man möchte auch lästige Mieter aussondieren, die nur ihre Rechte einfordern. Ich bin Mitglied im Mieterschutzbund, habe daher auch schon ein Mieterhöhungsschreiben abgelehnt und kam auf die irrwitzige Idee die Auswechslung des 13 Jahre alten Laminatbodens zu verlangen. Vermutlich bin ich also schon jemand der stört.

Bravo, und wieder scheint dem Gesetzgeber dieses Mißverhltnis vollkommen kalt zu lassen.


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