Thema:
Re:Reklamation bei kauf von check24 flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:15.02.19 02:35
Antwort auf:Reklamation bei kauf von check24 von Snowflake

>Das Sodastream Gerät. War für meine Eltern  zu Weihnachten.
>Wohl ihrgendwie beim sprudeln nicht dicht.
>Jetzt will ich Reklamation...
>
>Was sagt check24...
>Ich soll mich selber mit dem Hersteller auseinander setzen und das Gerät einschicken!!
>


Hast du einen Sachmangel gerügt oder die Garantie in Anspruch nehmen wollen?

>Netten drohbrief auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Anwaltliche Durchsetzung

Warum gleich so? Damit erreichst du gar nichts.

>Hab i h per mail geschickt...
>


Ist eine Zustellung per Email in den AGB vorgesehen?

>Am Telegon wollten die mir doch weismachen, wenn man online kauft muss man sich da selber drum kümmern..
>


Sagt wer zu wem wann und auf welcher Grundlage?

>Wie lange sind die Fristen zur nachbesserung und kann ich damit schon drohen bevir ich das Gerät zurüvkgeschickt habe?

Drohen solltest du schon mal gar nicht. Man kann fordern. Oder einklagen. Oder beharren.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname