Thema:
Re:Schreiben vom Anwalt flat
Autor: Kim
Datum:14.02.19 17:37
Antwort auf:Schreiben vom Anwalt von retroman

[https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-thomas-von-haugwitz.html]

Und noch eine etwas ausführlichere Antwort.
Wenn Du tatsächlich so viele Artikel anbietest, dass es nahe liegt, dass Du damit gewerbsmäßig handelst oder es sogar in der Tat tust, dann hast Du natürlich ein Problem. Ohne anwaltliche Hilfe wirst Du auf keinen Fall hier weiter kommen, es sei denn, Du zahlst und schränkst die Verkäufe in der Tat ein.

Hintergrund ist, dass gewerbliche Verkäufer viele gesetzliche Pflichten zu erfüllen haben. Diese umschiffst "du" (ich spreche Dich jetzt nicht persönlich an) indem du Dinge als Privatverkäufer anbietest, aber eine Gewinnabsicht verfolgst. Das ist auch in der Tat nicht okay. Du verschaffst dir damit nämlich einen nicht ganz unerheblichen Vorteil gegenüber echten Händlern.

Du musst jetzt schauen, ob Du so viele Artikel angeboten hast, dass der Verdacht begründet ist. Es scheint so da der Kerl Dich sonst nicht rausgepickt hätte. Dann hast Du natürlich auch vor Gericht schlechte Karten. Die Unterlassungserklärung würde ich nicht unterschreiben aber hier solltest Du Dich von einem Anwalt beraten und vertreten lassen. Er übernimmt den Schriftverkehr. Aber kostengünstig kommst Du wahrscheinlich nicht aus der Sache raus.


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