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Autor: | Koepi (deaktiviert) | ||
Datum: | 10.02.19 23:33 | ||
Antwort auf: | Re:Was ist denn seit Neuestem mit "Gebot zurückgezogen"? von hcn | ||
>>>>>Kam mir fast bei jeder Auktion in den letzen 6 Monaten unter. Teilweise auch mehrfach von den gleichen Bietern. Normalerweise sperre ich die dann direkt aber es nervt trotzdem. >>>>>Gerade gestern schon wieder - 1 Stunde vor Ende der Auktion 100 EUR über Maximalbietenden, ne Minute später zurückgezogen... >>>>> >>>> >>>>Nennt sich Gebotsabschirmung. Ist nicht erlaubt und wenn du ebay drauf hinweist, wird die "Auktion" bzw. der Kaufvertrag als nichtig angesehen, da Manipulation am Kaufvertrag vorliegt. >>>> >>>>>Kann man das irgendwie bei seinen Auktionen ausschliessen? >>>> >>>>Nein, da es systemimmanent ist, Gebote abgeben zu können. Du kannst nur die Bieter auf deine Verbotsliste setzen. >>> >>>Aha. Ist es auch ‚systemimmament‘ Gebote einfach zurückziehen zu können? >> >>Nein. Aber das ist auch nicht die Frage. Was möchtest du denn hören? -> Gebote musst dir nun mal gefallen lassen. Du kannst dagegen nur etwas machen, wenn du den Bieter komplett aus deinen Auktionen aussperrst. > >Schön, dass Du mein Ursprungsproblem für deine Antwort umdefinierst. Ich will Gebotsrücknahmen ausschließen. Wo ist da ein Problem? Dass für ein "Gebot" eben auch "geboten" haben musst. Wozu willst du Gebotsrücknahmen ermöglichen, wenn du gar keine "Gebote" abgeben kannst? Wenn dir die Regelung nicht gefällt, dass du "Gebote" (die im Übrigen keine Gebote sind, sondern Willensbekundungen mit Zeitwirkung) kannst du bei ebay nichts anbieten, da man eben über Willensbekundungen auch einen Irrtum erklären kann. Ich muss an der Stelle eben darauf hinweisen, dass ebay keine Auktionen im eigentlichen Sinne durchführt. Sondern ein Vermittler ist für Kaufverträge mit Zeitbindung. Enormer Unterschied. Unabhängig davon ist die oben erwähnte Manipulation eines Kaufvertrages zu werten, die eben verboten ist und zur Nichtigkeit führt. |
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