Thema:
Re:Pfui: Brief international flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:09.02.19 13:04
Antwort auf:Re:Pfui: Brief international von makaimura

>>Paypal.com (US) akzeptiert im Zweifel keine DHL Online Tracking Verfahren, sondern nur die Abliefernachweise von UPS/FedEx, da entsprechende Schnittstelle vorhanden. Die Terms & Conditions von PP US kann ich nicht verlinken, da sie hinter https und Token liegen...:-)
>
>kann aus Erfahrung nicht bestätigen. Ich verstehe aber auch nicht, wie sich AGB von PP Amerika auswirken sollen.


Nun, mit der oben verlinkten Vereinbarung bei ebay unterwirfst du dich US-amerikanischen Recht.

Auch bei der PayPal-Zahlung. Daher gelten für den Käufer eben die US-Bedingungen. Das du das als deutscher Kunde (und Verkäufer) anders siehst und anders sehen kannst und man sich darüber auch trefflich (rechtlich) streiten kann, ziehst du im Zweifel den kürzeren.

Denn wie willst du ebay-Us, PayPal.com und Co denn zwingen? Mit einer Klage? Möglich, aber teuer bzw. im Ergebnis gefährlich (im Sinne vom Ergebnis), da alles ungelärt ist: Gerichtsstandort, Zahlungs- und Erfüllungsort, wie wirkt sich die getroffene Vereinbarung aus, etc. pp.

>Einen Claim managed Du auf Deiner eigenen PP Page, also der deutschen. Wenn Du den Support anrufst, hast Du einen dt. Ansprechpartner und die AGBs, die für Deine PP Nutzung gelten, sind diese hier, in denen steht:
>


Das sind aber die deutschen AGB in englischer Sprache von PayPal.de oder?

>Below is a non-conclusive list of shipping service providers we usually accept to issue proof of shipment based on the requirements set out above. Yet the payment recipient is obliged to make sure that the proof of shipment contains all necessary information as set out above in the individual case.
>
>- Deutsche Post AG / DHL (please note that not all products comply with the requirements of this clause 4.2, such as small parcels without proof of shipping (in German: “Päckchen”) and letters (letters include consignment, book shipments (in German: “Büchersendung”) and “Maxibrief” formats),
>- GLS,
>- DPD,
>- Hermes,
>- UPS,
>- FedEx,
>- TNT.
>
>In addition, shipping receipts of registered mail (in German: “Einschreiben”) by Deutsche Post AG are also accepted as proof of shipment, provided the shipping receipt show both shipping date and the name of the recipient. The name of the recipient must in any case match the name shown on the "Transaction Details" page.
>


Aber selbst hier (also wenn es PP.de ist) haben wir es schon, diese Regelung kommt noch oben drauf. Irgendeine Unterschrift wird nicht akzeptiert, sondern nur die, des tatsächlichen Empfängers (Eigenhändig). Gibt es diesen Service bei DHL/Post für Sendungen in die USA?

Genau dieser Punkt (und noch andere) lässt im Zweifel nur UPS/FedEx zu, denn die liefern (zumindest behaupten sie es) immer an den originären Empfänger. Ausnahme wie Ablageverträge mal ausgenommen. Alle anderen bieten das nicht an (für Privatkunden) oder sind teuer.

Aber ich lasse mich gerne von dir überzeugen. Die Fragesuchenden im ebay-Forum, die von "US-Käufern" genau dieser PP-Regelung "benachteiligt" werden, spricht aber Bände.

;)

>]


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname