Thema:
Re:Arbeitslosen steht Kindergeld in gesamter EU zu flat
Autor: Ihsan
Datum:08.02.19 10:39
Antwort auf:Re:Arbeitslosen steht Kindergeld in gesamter EU zu von 4thHorseman

>>>lol. Dir ist schon klar, dass ich aus dem Balkan stamme und dich und deine Quellen für BS halte?
>>
>>Sachlicher Ton!!! ;)
>>
>>Im Ernst, ich bin da voll bei dir. Zumal vergisst es Chrom zu erwähnen, dass die Regelungen bezüglich ALG sehr unterschiedlich sind - in Deutschland muss man innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet haben und auf H4 wird das Kindergeld angerechnet.
>
>darüber bin ich auch gestolpert. nur: worüber hat denn dann die EU eigentlich entscheiden konkret? ich dachte es geht um H4 empfänger oder nicht?


Das hatte gar nichts mit Deutschland zu tun sondern war ein Fall aus Irland, in dem ein (arbeitsloser) Rumäne das Kindergeld dennoch für sich beansprucht hat.
Ich kenne jetzt die Lage in Irland nicht, aber ich vermute mal, dass man dort auch bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Grundsicherung hat, wenn man denn Ire ist, und das halt der Rumäne für sich beansprucht hat.

Der Rest der ganzen Argumentation in diesem Thread ist ja eher aus dem Urteil heraus impliziert (bspw. die unzulässigkeit der Indizierung), nicht direkt Bestandteil davon.


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