Thema:
Arbeitslosen steht Kindergeld in gesamter EU zu flat
Autor: ChRoM
Datum:08.02.19 08:32
Antwort auf:Politik in Bund, Land und Europa Teil 4 von Gaius B.

Neue Entscheidung des EuGH: Man muss nichts ins System einzahlen, um Anspruch auf Sozialleistungen für gar nicht im Land lebende Kinder zu haben.

Der Gerichtshof stellte nun klar, dass man nicht über die "Stellung eines Arbeitnehmers" verfügen müsse, um Anspruch auf Familienleistungen zu haben. Auch sei es nicht erforderlich, dass ein "Antragsteller Geldleistungen aufgrund oder infolge einer Beschäftigung bezieht". Mit anderen Worten: Es muss dem Bezug der Familienleistung kein Versicherungsanspruch vorausgegangen sein.

[https://derstandard.at/2000097681457/Arbeitslosen-steht-Kindergeld-in-gesamter-EU-zu]

Die EU als Transferprojekt, bei dem einige wenige Trotteln die Sozialleistungen und Staatsschulden der anderen zahlen. Vielleicht sind die Briten mit dem Brexit mittelfristig gar nicht so schlecht dran. Warten wir mal, wer zuletzt lacht.


< antworten >