Thema:
Nicht unbedingt ‚ja‘ flat
Autor: Yann
Datum:06.02.19 17:55
Antwort auf:Re:Schnelle Frage Rechtsschreibung von Obiwan

Wenn gemeint ist „Wenn, Sie, liebe Frau Knülling-Dingeldey, lieber ein anderes Programm verwenden wollen...“, dann ist Sie eine Anrede und wird groß geschrieben.
Wenn Du allerdings sagen willst „Wenn sie (die Deppen aus der Marketingabteilung) lieber ein anderes Programm verwenden wollen...“, wenn Du also über jemand sprichst, dann ist sie ein Personalpronomen und wird klein geschrieben.


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