Thema:
Das wird ein Streitfall, da die Frage der Möglichkeit... flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:04.02.19 03:55
Antwort auf:Flug gecancelt wg. Wetterchaos. Was tun? von Kilian

Zitat: ".....Wenn starke Stürme, dichter Nebel oder eine Aschewolke einen (sonst pünktlichen) Flug unmöglich machen, steht Fluggästen in der Regel keine Entschädigung zu. Schlechtes Wetter zählt gemäß Artikel 5 Absatz III Verordnung (EG) Nr.261/2004 zu außergewöhnlichen Umständen. Diese kann die Fluggesellschaft nicht beeinflussen oder verhindern, auch wenn “alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern”Zitat Ende - so sagt es die EU-Verordnung.

Das Problem ist, ob Eis, Schnee und Co. im Winter so überraschend sind....gelten gemeinhin aber als Unwetter.

Deine Rechte von Umbuchung und Beförderungspflicht auf einen anderen Flug sind davon unterrührt. Aber du willst ja nicht mehr fliegen, richtig?


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