Thema:
Re:Das landet doch wieder vor dem Bundesverfassungsgericht flat
Autor: Telemesse
Datum:02.02.19 10:28
Antwort auf:Das landet doch wieder vor dem Bundesverfassungsgericht von K!M

>wieso bitte soll das Baujahr des Gebäudes Einfluss haben auf den Wert des Grundstück? Abreißen und neu bauen kann man jederzeit. Das ein Grundstück  mit Haus von 1968 anders besteuert wird als ein Haus von 1970, wie kann das sein?

Vor allem dürfte eine Top renovierte Gründerzeitvilla in begehrter Lage sicherlich nicht weniger Wert als ein schnöder Neubau haben.


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