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Re:Mietwohnung: Spühlmaschine defekt. Wer zahlt flat
Autor: Deadly Engineer
Datum:28.01.19 14:08
Antwort auf:Re:Mietwohnung: Spühlmaschine defekt. Wer zahlt von 17383

Ist doch ziemlich eindeutig. Die Küche ist im Mietpreis nicht enthalten, du darfst sie kostendfrei nutzen, bist aber zum Erhalt verpflichtet.

Also laut Mietvertrag mußt Du das wohl leider übernehmen wie Telemesse ja schon geschrieben hat. Zumindest wenn Du weiter Wert auf eine Spülmaschine legst. Bzw. mußt Du spätestens beim Auszug die Funktionstüchtigkeit wieder herstellen, siehe den letzten Passus im Text den Du abfotografiert hast.

Bei einer Rechnung über 400 Euro würde ich aber an Deiner Stelle darüber nachdenken lieber ein Neugerät zu kaufen (mußt Du dann aber eventuell mit dem Vermieter abstimmen).
Was ist es denn für eine Marke? Wenns natürlich eine Miele (inzwischen übrigens genauso billiger Scheiß wie die anderen Hersteller und daher massiv überteuert) ist und der Vermieter dann darauf besteht dass wieder eine Miele reinkommt wird's teuer, wenns ihm egal ist kannst Du ja auch eine Gorenje einbauen, die kosten um die 350-400 Euro (und du hast erstmal Garantie) Wenn Du noch länger da wohnen willst würde ich das in Betracht ziehen, denn wenn die Maschine schon älter ist kommen die nächsten Defekte bestimmt und wegen der Arbeitszeitkosten sind Reperaturen in D einfach krass überteuert.


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