Thema:
Re:Gerät kaputt? Darf er es trotzdem zurückgeben? flat
Autor: Phil Gates
Datum:24.01.19 17:55
Antwort auf:Re:Gerät kaputt? Darf er es trotzdem zurückgeben? von FelixTheCat

>>>Moin,
>>>ein Käufer hat wohl angeblich ein kaputtes Telefon erhalten. Bei mir war alles OK.
>>>Ich habe als privat Verkäufer kein Rückgaberecht etc.
>>>Nun beruft er sich auf sein Rückgaberecht,  da das Telefon wohl kaputt ist.
>>>
>>
>>
>>Privatverkauft? Sachmängelhaftung ausgeschlossen? Keine wesentlichen Mängel (und seien sie noch so klein!) deinerseits wissentlich verschwiegen?
>>
>
>Ja - genau. Nix verschwiegen. Sachmängel ausgeschlossen. Das Gerät ging ja noch.
>Was mich daran stört ist, dass Ebay sagt "na wenn es kaputt ist - dann musst du es zurücknehmen".
>Dann kann ja jeder sagen das Gerät ist kaputt und will es trotz "kein Rückgaberecht" doch Zurückgeben.


Nun, Du hast zwar die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn du aber wissentlich ein kaputtes Gerät verkauft hättest, dann wäre das eine arglistige Täuschung (hast Du nicht, wird der Käufer aber ggf. behaupten). Dann greift Dein Ausschluss natürlich nicht. Ist ne ziemlich knifflige Kiste: Der Käufer muss darlegen, dass das Gerät kaputt ist - das wird zumindest jetzt auch so sein. Du hingegen musst beweisen, dass es noch in Ordnung war, als Du es verkauft hast. U.U. ist es ja beim Transport kaputtgegangen? Dann könntest Du versuchen, Dir die Kohle bei DHL oder wem auch immer zu holen.


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