Thema:
Re:Gerät kaputt? Darf er es trotzdem zurückgeben? flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:23.01.19 23:51
Antwort auf:Re:Gerät kaputt? Darf er es trotzdem zurückgeben? von dixip

>>ein Käufer hat wohl angeblich ein kaputtes Telefon erhalten. Bei mir war alles OK.
>>Ich habe als privat Verkäufer kein Rückgaberecht etc.
>>Nun beruft er sich auf sein Rückgaberecht,  da das Telefon wohl kaputt ist.
>
>Kommt drauf an. Hast Du das Rückgaberecht ausgeschlossen? Hast Du irgendwelche Hinweise gegeben, dass das Telefon definitiv funktioniert, fast wie neu ist etc.?
>Wie hat der Käufer bezahlt?
>
>Machte er sonst einen netten Eindruck, also glaubst Du ihm, dass es kaputt ist?
>Kann er irgendwas falsch machen, also das ein Bedienfehler vorliegt?
>Versichert verschickt?
>Wie wichtig sind Dir Deine Bewertungen?
>Um wieviel Geld geht es?
>
>Wenn Deine Auktion sauber formuliert war, kann er Dir wohl erst mal nichts. Sein Pech, dass das Gerät jetzt kaputt ist. Für Dich ja auch nicht nachvollziehbar, ob er damit irgendeinen Mist angestellt hat (wieviel Zeit ist vergangen zwischen Anlieferung und Beschwerde?).
>
>Natürlich kann es auch sein, dass Du das Gerät schon defekt verschickt hast. Also könntest Du auch sagen "sorry, hab es X Wochen vor Auktion noch getestet, da lief es noch. Es ist ja jetzt ne Privatauktion, also eigentlich keine Rückgabe, aber ich würde trotzdem gerne das Problem lösen.... blabla". Und dann als Kompromiss Deckung Deiner Kosten + Rücksendung durch ihn vorschlagen, also Versand, Ebay-Gebühren etc. zu seinen Lasten, er kriegt nur den Kaufpreis abzgl. einiger Kosten wieder. Hängt halt vom Wert ab... Ich verkauf bei Ebay primär Zeug, was ich loswerden will. Da wäre bei so einem Fall ja außer Zeit kein Verlust bei mir, wenn es so Ärger gäbe.
>
>Wenn Du dich stur stellst und das Geld per Überweisung kam, kann er außer einer negativen Bewertung wenig machen. Wenn es um mehr Geld geht, heißt das natürlich nicht, dass er nicht noch mehr versuchen könnte (Anwalt, Anzeige wegen Betrug, etc.).


Anzeige wegen Betruges? Welcher Tatbestand des Betruges soil da erfüllt sein? Das ist, wenn überhaupt, eine zivilrechtliche Angelegenheit zum gegenwärtigen Zeitpunkt.


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