Thema:
Re:Mietwohnung: Spühlmaschine defekt. Wer zahlt flat
Autor: 17383
Datum:17.01.19 17:15
Antwort auf:Re:Mietwohnung: Spühlmaschine defekt. Wer zahlt von Telemesse

>Kommt ganz darauf an wie es im Mietvertrag steht/formuliert ist. Ist die Küche „zur kostenlosen Nutzung“ überlassen (eine häufig verwendete Formulierung) so wird für diese vertraglich keine Nutzungsentschädigung (Miete) bezahlt und Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Es besteht aber kein Anspruch gegenüber dem Mieter eine Reperatur durchführen zu lassen. D.h. der Vermieter kann nicht hergehen und bei einer 10 Jahre alten Spülmaschine die altersbedingt den Geist aufgibt Reparatur oder Ersatz verlangen.

Auszug aus Mietvertrag:

[https://i.imgur.com/CmrrYf8.jpg]

D.h. für mich jetzt eigentlich, dass ich doch zahlen MUSS? Aber wie sieht es damit aus, dass der Defekt (Wasser in der Tür) wohl durch die “falsche” Reparatur vom letzten Mal rührt? Wie sieht es mit den Einkerbungen in der Tür aus? Wer zahlt das? Danke für deinen Input schon mal!


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