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Re:Mietwohnung: Spühlmaschine defekt. Wer zahlt flat
Autor: Telemesse
Datum:17.01.19 13:21
Antwort auf:Mietwohnung: Spühlmaschine defekt. Wer zahlt von 17383

>Wir mieten eine Wohnung inkl Küche und Geräten.
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>Ich bin der Meinung, dass die Reparatur (~400 €) vom Vermieter zu tragen muss. Stimmt das?
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>Hintergrund: Vor einem Jahr ist die Feder der Spülmaschinentür gerissen. Die Tür ist nach unten geschnellt und die Verkleidung hat zwei Macken bekommen, da die Tür unten gegen Metallgelenke geknallt ist. Der Vermieter hat die Feder repariert, allerdings wurde die Feder wohl so locker eingestellt, dass die Tür etwas zu weit aufgeht, also nicht im 90 Grad Winkel, sondern eher 95 Grad. Dies hat wohl (mutmaßlich) nun zum aktuellen Defekt geführt. Durch den erhöhten Winkel, ist Wasser in die Tür gelaufen und hat letztendlich zum Tropfen geführt. Austausch der Tür soll wohl jetzt 400€ kosten. Reparatur läuft grundsätzlich über die Elektronikfirma des Vermieters.
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>Kann man hier kategorisch ausschließen, dass eine Partei zahlen muss? Oder gilt das eher als „Verbrauchsgegenstand“ und der Mieter muss (teilweise) zahlen?


Kommt ganz darauf an wie es im Mietvertrag steht/formuliert ist. Ist die Küche „zur kostenlosen Nutzung“ überlassen (eine häufig verwendete Formulierung) so wird für diese vertraglich keine Nutzungsentschädigung (Miete) bezahlt und Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Es besteht aber kein Anspruch gegenüber dem Mieter eine Reperatur durchführen zu lassen. D.h. der Vermieter kann nicht hergehen und bei einer 10 Jahre alten Spülmaschine die altersbedingt den Geist aufgibt Reparatur oder Ersatz verlangen.
Wenn im Vertrag aber z.b. steht „mit vermietet ist die Einbauküche incl. Elektrogeräten“ oder für die Küche sogar noch eine extra Nutzungsentschädigung/Miete ist es Aufgabe des Vermieters für Reparaturen oder Ersatzgeräte zu sorgen. (Ausnahme Kleinreparaturen bis 80/100 Euro können auf den Mieter umgelegt werden). Bei Defekt durch unsachgemäße Behandlung bzw. fahrlässige oder mutwillige Beschädigung gilt allerdings immer das Verursacherprinzip.


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