Thema:
Re:Die Berliner Wohnungsmarktstrategen flat
Autor: Telemesse
Datum:13.01.19 13:03
Antwort auf:Re:Die Berliner Wohnungsmarktstrategen von Gaius B.

>>Laut Artikel aber eher im (Zitat) "Luxusbereich". Also nicht das, worum es hier in dem Fall und auch generell den Meisten gehen wird.
>>Das bedeutet: Leerstand aus Spekulationsgründen spielt im vorliegenden Thema keine Rolle.
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>Nun, es wird schon einen Grund haben weshalb die die rot-rote Koalition (oh Schreck Kommunisten!) hier nun prüft inwieweit mit rechtstaatlichen Mitteln eine Enteignung möglich wäre. Die Kapitalisten sind natürlich empört und warnen vor der abschreckenden Wirkung auf fremde Investoren welche die Stadt ja dringend braucht.
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Nun ich kenne das rechtliche Mittel der Enteignung aus eigener Erfahrung. Wir haben als Hausverwalter solche Verfahren bereits zweimal eingeleitet/durchgeführt. Hier ging es um einzelne Wohnungseigentümer, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Eigentümergemeinschaft dauerhaft nicht mehr nachgekommen sind und sich allen Lösungsmöglichkeiten verschlossen haben.
Zum einen sind die rechtlichen Hürden einer Enteignung immens hoch und zum anderen müssen die Gründe dafür sehr gravierend, für die Beteiligten dauerhaft unzumutbar und mit anderen probaten rechtsstaatlichen Mitteln nicht lösbar sein. Die Verfahrensdauern sind zudem sehr langwierig. In unseren Fällern dauerte das jeweils 3-4 Jahre und die Verfahrenskosten waren enorm hoch. Wenn wie hier solch ein Verfahren gegen ein Unternehmen angestrebt wird, das sich wohl mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen wird (was in unseren Fällen nicht der Fall war) ist sicherlich noch von deutlich längeren Verfahrensdauern auszugehen. Die Erfolgsaussichten würde ich dagegen als äußerst fraglich einschätzen. D.h. das wäre eine neue Front an der mit äußerst vagen Erfolgaussichten enorme Verfahrenskosten poduziert werden würden.
Am Ende eines solchen Verfahrens steht immer die Entschädigung des Enteigneten zu marktüblichen Preisen, die durch ein unabhängiges Gerichtsgutachten ermittelt werden. Da habe ich das Gefühl das da den meisten gar nicht bewusst ist und viele wohl der Meinung sind, daß hier am Ende einem „bösen Kapitallisten“ etwas entschädigungslos weggenommen werden soll. Das ist aber weder Sinn noch Ziel einer rechtlich zulässigen Enteignung. Dabei geht es ausschließlich darum die Eigentumsverhältnisse zu verändern um weiteren, unvermeidbaren Schaden zu vermeiden wobei der Enteignete angemessen zu entschädigen ist.

>Ich sage dazu, wer ein ehrenwerter und gesetzestreuer Investor ist wird hier nicht verschreckt, wer hier abgeschreckt wird sind in erster Linie solche Heuschrecken die Wohnungen als Geiseln nehmen um sich maßlos zu bereichern.


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