Thema:
Re:Tatverdächtiger Hacker festgenommen flat
Autor: Stitch
Datum:08.01.19 12:21
Antwort auf:Re:Tatverdächtiger Hacker festgenommen von Sockenpapst

>Ach, missversteh mich nicht. Mir ging es nicht um eine Bewertung dazu, was schlimmer ist, sondern nur um die Vergleichbarkeit der Fälle. Dass das, was der Bursche da bei Beschaffung und Verbreitung der Daten getrieben hat, dem Grunde strafbar ist, daran bestehen keine Zweifel, der gesetzliche Rahmen steht. Beim Stichwort "Datenkraken" dagegen kann man im Einzelfall immer diskutieren, inwieweit nicht doch eine Zustimmung des Nutzers vorliegt, und wie weit diese tatsächlich reicht. Da gibt es ganz viel Grauzone.

>Deshalb muss man beim Superhacker eben nichts hinbiegen, während man bei Datenkraken tatsächlich bestehendes Recht verschärfen oder erweitern, und vor allem auch anwenden muss.

DSGVO haben wir ja jetzt, zählt aber scheinbar nicht für Facebook. Ein Beispiel aus dem angesprochenen Talk. Wenn man sich erdreistet den eigentlich schon nicht zulässigen opt-out Schalter (opt-in muss es sein nach DSGVO!) zu betätigen, wird als Strafe einfach mal doppelt so viele Daten an Zuck gesendet. Gut, das war jetzt in ihrer Stichprobe an PlayStore Apps nur in einem Fall so, aber idR scheint dieser Schalter nur Placebo zu sein und ignoriert zu werden. Und selbst dort wo er beachtet wird, bis du dort hingekommen bist, hat die entsprechende App (bzw die eingebaute Wanze namens Facebook SDK, welche der Dev zum Teil unwissend mitshipped) dich schon längst zumindest einmal ausgeschnüffelt. Ist jetzt Off-Topic in diesem Ast, aber ich finde von diesen Machenschaften sollte einfach möglichst jeder erfahren, deshalb hab ich das nochmal angerissen.


>Das ist alles, kam jetzt vielleicht etwas zu knurrig rüber. :)

Kein Problem, hab heute aus anderen Gründen einfach zu gute Laune um mich über irgendwas aufzuregen :)


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