Thema:
Re:Wasserschaden in Mietwohnung - Kompetenzgerangel flat
Autor: Lynne
Datum:04.01.19 08:38
Antwort auf:Wasserschaden in Mietwohnung - Kompetenzgerangel von Boabdil

>Habe über die Tage erfahren, dass von der Dachgeschosswohnung Wasser ausgelaufen ist und alle drei Wohnungen darunter einen Wasserschaden haben. Meine Wohnung ist eigentlich laut Aussage der Nachbarn komplett hin. Alle Räume haben einen Wasserschaden an der Wand und Decke. Die Tapete löst sich bereits ab.
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>Es ist an sich total zum Kotzen und hat mir sämtliche Laune verdorben. Aber viel schlimmer finde das derzeitige Kompetenzgerangel von Hausverwaltung, Vermieter und Gebäudeversicherung.


Herr Telemesse hat das eigentlich Alles schon ganz richtig ausgeführt, auch wenn die Gebäudeversicherung im Prinzip nur für Schäden mit Leitungs- oder Abwasser zuständig sind. Zumeist regulieren die das erstmal und holen sich das im Zweifel von der Haftpflicht deines Nachbarn wieder.

Fürs Auslagern der Möbel ist aber deine Hausrat zuständig, sowas übernimmt die Gebäudeversicherung nur innerhalb des betroffenen Hauses.

Wie mit Hotel usw. ausschaut, hängt sicher auch von den Bedingungen im Vetrag der Versicherungen ab. "Unbewohnbar" ist ein dehnbarer Begriff und wird von Betroffenen und der Versicherung oft recht unterschiedlich definiert.

Und leider sind ja auch so Hausverwaltungen immer so eine Sache, von "alles nur über uns" bis "interessiert uns einen Scheiß" ist da regelmäßig alles dabei.

Lynne

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