Thema:
Re:Wasserschaden in Mietwohnung - Kompetenzgerangel flat
Autor: Boabdil
Datum:03.01.19 20:11
Antwort auf:Re:Wasserschaden in Mietwohnung - Kompetenzgerangel von Telemesse

>Die Gebäudeversicherung erstattet den Mietausfall des Vermieters.
>Als Geschädigter hast du das Recht die Miete zu kürzen bis hin zu 100% bei nachgewiesener Unbewohnbarkeit. D.h. du hast einen Anspruch gegenüber deinem Vermieter nicht aber gegenüber der Verischerung.
>Mietest du Ausweichräume an ist vom Vermieter lediglich die Differenz gegenüber der Wohnungsmiete zu bezahlen (falls du diese bereits gekürzt hast).
>


Ich habe noch eine Hausratversicherung, bei der auch die Übernahme der Hotelkosten vorgesehen ist (100 Tage, 1% vom Versicherungswert). Frage mich aber warum die zahlen soll, wenn der Verursacher ja eine Mietapartei über mir ist.

Und wer kommt für die Unterbringung meines Hausrats durch eine Umzugsfirma auf? Meines Erachtens wäre das notwendig, um weiteren Schaden abzuwenden.


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