Thema:
Re:Bildrechte flat
Autor: Dr. Robotnik
Datum:15.12.18 13:57
Antwort auf:Re:Bildrechte von RouWa

>>Der Fotograf wird uns die Bildrechte abtreten.
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>Das geht schon mal nicht. Das Urheberrecht bleibt in Deutschland immer beim Fotografen und kann nicht abgetreten oder verkauft werden. Der Fotograf kann nur die Nutzungsbedigungen festlegen.
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>>Aber wie ist das mit den Jugendlichen? Diese sind alle U18 und werden da wohl nichts abtreten dürfen.
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>Bei Kindern brauchst du die Zustimmung beider Elternteile.
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>>Wie sieht das also aus, wenn die kleinen nur von hinten oder nur ihre Hände beim arbeiten ablichten lassen? Dann sollte es kein Problem geben, oder?
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>Das Kunsturhebergesetz stellt auf die Erkennbarkeit ab. Die Frage ist also, ob der Bildinhalt ausreicht, um eine Person zu erkennen.


Okay, danke. Dann werde ich die Erklärungen doch ausgeben und mich überraschen lassen welche ich Dienstag zurück bekomme :)


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