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Autor: | Spy | ||
Datum: | 14.12.18 11:41 | ||
Antwort auf: | Re:Parkplatzunfall & Versicherung von Koepi | ||
> >Kurz und knapp: Die Haftung der Versicherungen kann tatsächlich von der (allgemeinrechtlichen/strafrechtlichen/ordnungsrechtlichen) Einordnung abweichen. Allerdings hast du gegenüber der Versicherung auch diverse Rechte. Stimmt alles. Deshalb sollte man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben. Sonst eigentlich immer 50/50. |
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