Thema:
Re:Antwort + Noch eine Anmerkung flat
Autor: Matt
Datum:13.12.18 18:03
Antwort auf:Antwort + Noch eine Anmerkung von chifan

>>Ich würde mit dem Abschleppunternehmen Kontakt aufnehmen. Berechnung einer Leerfahrt ist definitiv nicht korrekt. Die Kosten für das begonnene Abschleppen, können sie aber sicher berechnen. Zeugen gibt es ja, sprich die Polizisten.
>
>Was kostet denn begonnenes Abschleppen? Habe hier keine Größenordnung im Kopf.


Das dürfte keine 5 min gedauert haben. Also Zeitlohn plus Einsatz des Fahrzeugs.
Fakt: Es war keine Leerfahrt. Da gibt es auch eindeutige Urteile. In den Kosten dürfte aber noch eine Verwaltungsgebühr enthalten sein. Ob diese aber dem Fahrzeug zuzuordnen ist, darf bezweifelt werden. Ich nehme an, dass da einfach der Auftrag erteilt wurde, dass alles abgeschleppt werden soll, was da herumsteht.

>Meine Frau hat zudem Fotos gemacht. Es ist zu sehen, dass das Gestell um die Räder des Fahrzeugs gespannt/gelegt wurden, zudem ist ersichtlich, dass hinter ihrem Fahrzeug in ca. 10 Metern Entfernung ein Fahrzeug steht und dann weitere 10 Meter vorher ein weiteres Fahrzeug, die ebenfalls abgeschleppt werden müssen.

Schon mal nicht schlecht.

>Problem ist, dass wir keine Rechtsschutzversicherung haben. Klar anrufen ist kein Problem, bloß wenn wir den Widerspruch formulieren, stellt sich mir die Frage, ob dann bei einem Scheitern des Widerspruchs, zusätzlich noch die Anwaltskosten der Gegenseite hinzukommen.

Tja, da seid ihr im Risiko. Ich würde es darauf ankommen lassen. Widerspruch: Keine Leerfahrt und Punkt. Damit sollte man in 90% der Fälle Erfolg haben. Mein Tipp lautet aber nach wie vor, erst mal mit dem Abschleppunternehmen zu sprechen.


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