Thema:
Re:EU Gericht: Diesel Grenzwerte lockern war illegal. flat
Autor: Phil Gates
Datum:13.12.18 14:17
Antwort auf:EU Gericht: Diesel Grenzwerte lockern war illegal. von FS

>Die EU-Kommission hätte die Grenzwerte der Euro-6-Norm nicht lockern dürfen. Das hat nun das EU-Gericht entschieden. Die Luxemburger Richter urteilten heute zu einer Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid. Eine entsprechende Verordnung der EU wurde für nichtig erklärt. Mindestens 14 Monate ändert sich zunächst jedoch nichts, damit die Rechtssicherheit gewahrt bleibt. So wolle man etwa sicherstellen, dass es weiterhin gültige Grenzwerte gibt. Die EU-Kommission hatte die neuen Grenzwerte mit neuen Abgastests bei Dieselfahrzeugen eingeführt.
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>Hintergrund des Streits ist, dass die EU-Kommission bei der Einführung des neuen Abgastests RDE, der die Emissionen auf der Straße statt im Labor misst, die Grenzwerte nachträglich erhöht hatte. Statt den im Euro-6-Regelwerk vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen.
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>Damit ist auch dieses Schlupfloch geschlossen. Man wird nicht um um eine Verkehrsreform in den Städten rumkommen.


Der aktuelle 520d BMW stößt nach RDE echte 25mg NOx aus, die E-Klasse 220d 41mg, die schaffen den 80mg-Wert also locker. Das Problem ist also technisch gelöst und die Lockerungen gar nicht notwendig, allenfalls für großvolumige Diesel ist das demnach ein Thema. Benziner betrifft es eh nicht. Das wird also keine großen Auswirkungen haben.


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