Thema:
Re:Möglichkeiten gegen Abschlepprechnung flat
Autor: Wurzelgnom
Datum:13.12.18 13:57
Antwort auf:Möglichkeiten gegen Abschlepprechnung von chifan

>Folgende Situation. Bei uns im Wohngebiet ist um unseren Häuserblock (Straße führt im U-Format um unseren Häuserblock rum) quasi fast der komplette Straßenzug im L-Format fürs Parken am Tag gesperrt. Seit Anfang November. Auf Grund mehrerer Baustellen von der nun wohl zum ersten Mal ein LKW den Weg da durch nehmen wollte. Das Problem ist bloß, da findet man selbst unter normalen Umständen kaum einen Parkplatz, vor allem nicht, wenn mehrere Straßen in der Länge gesperrt werden. Haben die Leute anfangs noch die Fahrzeuge weggefahren, ist das auf Grund der Dauer der Sperrung - vor allem ohne ersichtlichen Grund - dann nicht mehr erfolgt. Eine provisorische Sperrung weil irgendwann eventuell mal ein LKW da vorbeifährt und das seit über einem Monat ist einfach Irrsinn. Heute war es nun dann aber mal soweit. Also wurde begonnen abzuschleppen. Der Abschleppdienst wollte unser Fahrzeug gerade aufladen, meine Frau beschwerte sich wegen der Situation bei der Polizei vor Ort, die sagte, dass sei nicht ihr Problem und verwies an die Stadt. Also hat meine Frau erst einmal unterschrieben, damit sie das Fahrzeug nicht aufladen. Welche Möglichkeiten hat man nun gegen die Berechnung der Leerfahrt von 120 EUR vorzugehen?

naja wenn du im Park- oder Halteverbot stehst ist das nun mal doof.
Die Parksituation interessiert da Keinen, dann läuft man eben 10min zu seiner Wohnung.

Wenn du im Urlaub bist wird der Wagen ja nicht kostenpflichtig umgesetzt.
Wenn die Schilder aufgestellt werden notiert man sich die Wagen.
So kenn ich das.
Wenn das alles nachweisbar ist muss man nichts bezahlen soweit ich weiß.


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