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Antwort + Noch eine Anmerkung flat
Autor: chifan
Datum:13.12.18 13:15
Antwort auf:Re:Möglichkeiten gegen Abschlepprechnung von Matt

>Ich würde mit dem Abschleppunternehmen Kontakt aufnehmen. Berechnung einer Leerfahrt ist definitiv nicht korrekt. Die Kosten für das begonnene Abschleppen, können sie aber sicher berechnen. Zeugen gibt es ja, sprich die Polizisten.

Was kostet denn begonnenes Abschleppen? Habe hier keine Größenordnung im Kopf.

Meine Frau hat zudem Fotos gemacht. Es ist zu sehen, dass das Gestell um die Räder des Fahrzeugs gespannt/gelegt wurden, zudem ist ersichtlich, dass hinter ihrem Fahrzeug in ca. 10 Metern Entfernung ein Fahrzeug steht und dann weitere 10 Meter vorher ein weiteres Fahrzeug, die ebenfalls abgeschleppt werden müssen.

Problem ist, dass wir keine Rechtsschutzversicherung haben. Klar anrufen ist kein Problem, bloß wenn wir den Widerspruch formulieren, stellt sich mir die Frage, ob dann bei einem Scheitern des Widerspruchs, zusätzlich noch die Anwaltskosten der Gegenseite hinzukommen.


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