Thema:
Re:Möglichkeiten gegen Abschlepprechnung flat
Autor: ChRoM
Datum:13.12.18 12:50
Antwort auf:Möglichkeiten gegen Abschlepprechnung von chifan

>1.) Da die den kompletten Straßenzug abschleppen, kann man ja kaum von einer Leerfahrt an sich ausgehen, da er den nächsten PKW auflädt. Das ist ja quasi eine Doppelberechnung. Kann man hier ansetzen? Wenn ja, geht man dann gegen die Rechnung in Widerspruch? Oder wie läuft das?

Ich weiß nicht, wie weit Du mit Logik und gesundem Menschenverstand kommst bei der Geschichte. Ich hätte meine Vermutung, aber das ist halt nur eine Vermutung.

Wenn Ihr Rechtschutzversichert seid: Frag doch einen Anwalt und wenn der meint, das wäre nicht völlig aussichtslos, lass ihn mal einen Brief schreiben. Ansonsten ist das Vernünftigste wahrscheinlich: Freut euch, dass ihr mit der Leerfahrt noch relativ günstig rauskommt. Ich versteh Deinen Ärger natürlich, aber Parkverbot ist Parkverbot (sofern korrekt beantragt, bewilligt und ausgeschildert).


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