Thema:
EU Gericht: Diesel Grenzwerte lockern war illegal. flat
Autor: FS
Datum:13.12.18 12:18
Antwort auf:Auto-Thread #19: "Freude" am Fahren von Bandit

Die EU-Kommission hätte die Grenzwerte der Euro-6-Norm nicht lockern dürfen. Das hat nun das EU-Gericht entschieden. Die Luxemburger Richter urteilten heute zu einer Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid. Eine entsprechende Verordnung der EU wurde für nichtig erklärt. Mindestens 14 Monate ändert sich zunächst jedoch nichts, damit die Rechtssicherheit gewahrt bleibt. So wolle man etwa sicherstellen, dass es weiterhin gültige Grenzwerte gibt. Die EU-Kommission hatte die neuen Grenzwerte mit neuen Abgastests bei Dieselfahrzeugen eingeführt.

Hintergrund des Streits ist, dass die EU-Kommission bei der Einführung des neuen Abgastests RDE, der die Emissionen auf der Straße statt im Labor misst, die Grenzwerte nachträglich erhöht hatte. Statt den im Euro-6-Regelwerk vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen.

Damit ist auch dieses Schlupfloch geschlossen. Man wird nicht um um eine Verkehrsreform in den Städten rumkommen.


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