Thema:
Möglichkeiten gegen Abschlepprechnung flat
Autor: chifan
Datum:13.12.18 12:14
Antwort auf:Dinge, die Ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 175 von Bandit

Folgende Situation. Bei uns im Wohngebiet ist um unseren Häuserblock (Straße führt im U-Format um unseren Häuserblock rum) quasi fast der komplette Straßenzug im L-Format fürs Parken am Tag gesperrt. Seit Anfang November. Auf Grund mehrerer Baustellen von der nun wohl zum ersten Mal ein LKW den Weg da durch nehmen wollte. Das Problem ist bloß, da findet man selbst unter normalen Umständen kaum einen Parkplatz, vor allem nicht, wenn mehrere Straßen in der Länge gesperrt werden. Haben die Leute anfangs noch die Fahrzeuge weggefahren, ist das auf Grund der Dauer der Sperrung - vor allem ohne ersichtlichen Grund - dann nicht mehr erfolgt. Eine provisorische Sperrung weil irgendwann eventuell mal ein LKW da vorbeifährt und das seit über einem Monat ist einfach Irrsinn. Heute war es nun dann aber mal soweit. Also wurde begonnen abzuschleppen. Der Abschleppdienst wollte unser Fahrzeug gerade aufladen, meine Frau beschwerte sich wegen der Situation bei der Polizei vor Ort, die sagte, dass sei nicht ihr Problem und verwies an die Stadt. Also hat meine Frau erst einmal unterschrieben, damit sie das Fahrzeug nicht aufladen. Welche Möglichkeiten hat man nun gegen die Berechnung der Leerfahrt von 120 EUR vorzugehen?

1.) Da die den kompletten Straßenzug abschleppen, kann man ja kaum von einer Leerfahrt an sich ausgehen, da er den nächsten PKW auflädt. Das ist ja quasi eine Doppelberechnung. Kann man hier ansetzen? Wenn ja, geht man dann gegen die Rechnung in Widerspruch? Oder wie läuft das?

2.) Eine provisorische!!! Absperrung seit über einem Monat von einer kompletten Querstraße und einer halben Einfahrtsstraße, dazu alle paar Wochen ständig wechselnde zusätzliche!!! Parkverbotszonen, die zu den quasi Dauerparkverbotszonen noch dazu kommen. Wenn du für drei Wochen in Urlaub fährst, kannst du nicht wissen, ob du bei der Rückkehr nicht in einer Parkverbotszone stehst. Gibt es Möglichkeiten die Rechnung gepflegt an die Stadt weiterzureichen?

3.) Argumentatorisch wie zweitens nur mit einer Weiterreichung der Rechnung an die Baufirma? Ich kann auch nicht für einen Umzug wochenlang provisorisch mehrere Parkplätze sperren nur weil ich mich nicht entscheiden kann, an welchem Wochenende ich mal umziehen möchte.

Hat jemand einen Vorschlag, wie man dagegen vorgehen kann oder ist das Ganze eigentlich ziemlich aussichtslos?

Danke schon mal im Voraus!


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