Thema:
Re:Mieterhöhung wegen neuer Wohnungstür? flat
Autor: Telemesse
Datum:06.12.18 16:59
Antwort auf:Re:Mieterhöhung wegen neuer Wohnungstür? von Kilian

>>Das würde ich vermuten, allerdings im Nachhinein wohl schwer festzustellen, oder?
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>Habe ich dich falsch verstanden oder hattet ihr den Mieter nicht um Besserung / Austausch der Wohnungstür gebeten ("über zwei Jahre auf die versprochene neue Tür gewartet")? Habt ihr dazu nicht ein paar Fotos gemacht? Natürlich wäre ein dahingehender Schriftverkehr oder Fotos der Tür hilfreich, sonst lässt sich nur schwer nachweisen, dass die DIN nicht erfüllt wurde.
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>Wenn ihr oder ein anderer Mieter im Haus ihn gar nicht aufgefordert habt: Vielleicht hat er euch ja vor zwei Jahren selber geschrieben, warum er die Türen austauschen will. Das könnte auch helfen.
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>>Kommt man da sofort rein und kann denen mit so einem Anliegen kommen, das schon vor der Mitgliedschaft aktuell war?
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>Einfach nachfragen; das ist von Verein zu Verein unterschiedlich. Ich kenne Vereine mit einer Sperrfrist (ein bis drei Monate, aber dann dürfen die Anliegen auch älter sein). Und es gibt auch Vereine, die sofort beraten. Ist ja keine Versicherung...
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>>Und könnte sich unser Vermieter die Kohle sich nicht anschließend einfach mit einer normalen Mieterhöhung (bislang in drei Jahren noch nicht passiert) holen?
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>Wenn er es nicht als den Wohnwert steigernde Modernisierungsmaßnahme durchbringt, kann er auch andere Gründe finden, bspw. die allgemeine Mietpreissteigerung. Ich würde mich aber an eurer Stelle nicht streiten, sondern erst mal im Hintergrund klären, wie das ein erfahrener Mieterverein beurteilt.
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>Zentrale Frage: "Ist der Austausch der WAT die längst erforderlich gewesene Anpassung an aktuelle Standards oder eine über den Standard hinausgehende, den Wohnwert steigernde Modernisierungsmaßnahme?" Wie sehen das denn die anderen Mieter im Haus? Hat evtl. jemand Anderes den Vermieter aufgefordert die Türen zu verbessern (und fotos gemacht, Schriftverkehr etc.)? Sowas sollte man besser gemeinsam angehen und nicht jeder für sich...


Es gibt keine Modernisierungsverpflichtung für Vermieter und schon gar keine Verpflichtung in Bestandshäusern aktuelle Standards zu erfüllen. Der Vermieter hat lediglich eine Instandhaltungsverpflichtung also bei einem technischen Defekt zu reparieren. D.h. hier konkret, die alte Wohnungstür muss die Anforderungen erfüllen, die zum Zeitpunkt ihres Einbaus gültig war. Wenn das z.b. in den 50ern oder 60er Jahren war gab es da keine nennenswerten gesetzlichen Anforderungen. Wenn du nun also eine solche Wohnung mit alter Tür anmietest hast du als Mieter keinen Anspruch auf Erneuerung oder Modernisierung solange die Tür nicht irreperabel kaputt ist. Wenn allerdings eine neue Tür eingebaut wird, muss diese die aktuellen Standards (Din, Enev o.ä.) erfüllen. Wenn nun wie im vorliegenden Fall der Standard der neuen Tür objektiv deutlich, insbesondere im Wärme- und Schallschutz, über dem der alten liegt, dürfte es keinerlei rechtliche Zweifel daran geben das es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt.


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