Thema:
Re:Mieterhöhung wegen neuer Wohnungstür? flat
Autor: Telemesse
Datum:06.12.18 13:32
Antwort auf:Mieterhöhung wegen neuer Wohnungstür? von Leviathan

>Sind "nur" 16,50 Euro/Monat mehr, aber da wir sehr unzufrieden mit dem ganzen Ablauf sind, da wir über zwei Jahre auf die versprochene neue Tür gewartet haben, würde ich doch ganz gerne wissen, ob das alles so rechtens ist. Unsere vorherige Tür war absoluter Vollschrott und hätte wohl ein Kleinkind eintreten können, unsere neue hingegen geht in Sachen Massivität eher in Richtung Panzertür. Ich zitiere mal aus dem Schreiben:
>
>"Da sich durch diese Maßnahme, Wohnungseingangstüren mit einer verbesserten Klimaklasse, Schallschutzklasse und einbruchhemmend, der Wohnwert Ihrer Wohnung verbessert hat, bin ich gemäß § 559 BGB berechtigt, 11 % meines Kostenaufwandes auf Ihre Jahreskaltmiete umzulegen.
>
>11 Türen = 19887,74 € = 1807,97 pro Tür und Wohnung
>11 % von 1807,97 Euro = 198,87 € pro Wohnung u. Jahr = 16,57 € pro Wohnung im Monat
>Mieterhöhung wegen Modernisierung monatlich: 16,50 €" (sehr großzügig!)
>
>Verbaut wurde das hier:
>[https://i.imgur.com/xttqHRL.png]
>
>Wie gesagt: Um die Kohle geht's jetzt gar nicht allzu sehr, aber wir waren schon ziemlich lange abgefuckt, dass die Versprechen immer wieder nicht eingehalten wurde, in der Zwischenzeit sogar eine andere Wohnung nach einem Auszug mit einer neuen Tür ausgestattet wurde und wir permanent nachhaken mussten. Die Kohle könnte er sich wahrscheinlich auch einfach mit einer normalen Mieterhöhung reinholen. Die Die 11 % raffe ich auch nicht so richtig, da wir doch (nach Milchmädchenrechnung) in zehn Jahren die Tür abbezahlt hätten und dann draufzahlen würden.
>
>Ist das alles rechtens so?


Ich denke schon.
1. Da die neue Tür sich qualitativ deutlich von der alten unterscheidet und auch in Sachen Schallschutz und Wärmedämmung offenbar merklich besser ist, dürfte die Austauschaktion als Modernisierungsmaßnahme rechtlich unstrittig sein.
2. Die 11% sind der gesetzliche Maximalprozentsatz der Kosten der Modernisierungsmaßnahme der jährlich und dauerhaft auf die Miete umgelegt werden darf. (Soll demnächst auf max. 8% reduziert werden. Gesetz ist afaik auch schon verabschiedet)
3. Das hat mit einer normalen Mieterhöhung nicht zu tun, sondern ist zusätzlich.


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